Gleiches Recht für alle?

Der Mensch hat aufgrund seines Bewusstseins die Fähigkeit erlangt, über das Leben zu reflektieren. Im Rahmen dieser Reflexionen entstanden auch Philosophien, Weltanschauungen und nicht zuletzt die in der zivilisierten Welt weithin akzeptierte Idee, dass jeder Mensch die gleichen Rechte haben sollte. Stimmt man diesen Überlegungen zu, so muss man unweigerlich auch die Pflichten jedes Menschen mit einbeziehen. Es gibt kein Recht ohne zugehörige Pflicht. Auch das "Recht auf gleiche Rechte" hat als Existenz-Bedingung ein Müssen vor sich, also eine Pflicht. Das wird in den gerade aktuellen sozialrechtlichen Debatten in der Migrationskrise oft gerne ausgeblendet.

 

Anders gesagt: Wenn wir jedem Menschen die gleichen Rechte zugestehen, so müssen wir ihm auch die gleichen Pflichten abverlangen. Es kann kein rechtspositivistisches Apriori geben, das Menschen alle möglichen Rechte zuteilt, sie aber nicht in irgend einer Weise in die Pflicht nimmt. Denkt man die gar nicht seltene und kritiklose Grundrechts-Haltung, die sich nur mit den Rechten, aber nicht mit  Pflichten beschäftigt, konsequent zu Ende, wäre die Welt ja voller rechtlich perfekt ausgestatteter Wesen, die säuglingsgleich alles dürfen, aber nichts müssen.

 

Wer heute über die grundrechtliche Ausstattung der Menschen philosophiert, betritt sofort heikles Terrain. Allein das Nachdenken erzeugt schon Proteste aus dem gleichheitsorientierten Juste Milieu. Dort wird gerne so getan, als ob man hinsichtlich der Rechte nicht einmal mehr fragen dürfte, wer warum wo welche Ansprüche hat.

 

Nun ist es aber so, dass wir angesichts der Massenmigration und der daraus entstandenen, alles beherrschenden Krise sehr wohl darüber diskutieren müssen, inwieweit Personen, die massenhaft in ein bestehendes Rechts- und Sozialsystem einwandern, in den grundlegenden Ansprüchen den residierenden Bevölkerungen völlig gleichgestellt werden müssen oder ob die unbegrenzte und kritikfreie Gleichstellung nicht in der totalen Erosion, ja letztlich sogar in die Zerstörung der Systeme mündet. Kein Rechts- und Sozialsystem der Welt hat unbegrenzte Möglichkeiten und kein System ist endlos belastbar.

 

Im Konkreten geht es darum: Wer kulturfremd in einen Staat einwandert, weder dessen Sprache noch dessen Schrift beherrscht, wer noch nie irgendwelche Leistungen für den betreffenden Staat erbracht hat und wer von vornherein zunächst einmal die Prüfung seines Bleiberechts abwarten muss, kann nicht in allen Belangen einem Staatsbürger gleich gestellt werden. Auch nicht nach Erlangung des befristeten Bleiberechts.

 

Selbst jenen Bürgern, die der Migration überaus wohlwollend gegenüberstehen, muss klar sein: Auch beim besten Willen können diese zigtausenden Migranten keine effizienten Pflichten gegenüber ihrem Gastland erfüllen. Mangels Ausbildung sind sie auf dem Arbeitsmarkt nicht brauchbar und hätten sie eine, würden sie Einheimischen den Arbeitsplatz wegnehmen - beides unfair gegenüber den Gastgebern. 

 

Wir geraten also im Falle einer völligen rechtlichen Gleichstellung der Migrantenmassen in eine Doppelmühle: Wer seine Pflichten (zB Arbeitspflicht) erfüllen könnte, der schadet den Einheimischen, wer mangels Fähigkeit nicht arbeiten kann, fällt ihnen zumindest finanziell zur Last. Das muss klar ausgesprochen werden, weil es einfach ein Faktum ist. 

 

Wenn wir die Krise lösen wollen (und das müssen wir endlich, sonst kommt Österreich noch mehr zu Schaden), der muss also eine Reduktion der Leistungen und auch eine Beschränkung der Möglichkeiten für die gegenwärtigen Migrationsheere Realität werden lassen. Und da wird es nicht genügen, zukünftig Obergrenzen einzuführen, sondern es ist notwendig, die Grenzen zunächst einmal generell für unkritischen Zuzug komplett zu sperren. Zuerst muss das bereits bestehende und täglich wachsende Problem innerhalb der Grenzen gelöst werden. Weiterer Zuzug macht derzeit alles nur noch schlimmer - für alle.

 

Da hilft auch kein Rekurs auf die Menschenrechte. Man kann nicht zugunsten von abertausenden Fremden den Menschen der eigenen Bevölkerung ohne Ende Belastungen aufbürden und deren Möglichkeiten dadurch beschränken. Abgeschlossene Systeme (wie das Sozial- und Gesundheitswesen es sind) brauchen genau jene Abgeschlossenheit, um funktionstüchtig zu bleiben. Nationen haben nicht zuletzt auch deswegen Grenzen, damit ihre Systeme aufrecht erhalten werden können.

 

Und den Rechten müssen Pflichten gegenüberstehen, auch und vor allem bei Fremden. Diese Bedingungen müssen aber aus genannten Gründen anders gestaltet werden. Denn wer seine Pflichten nicht erfüllen kann, muss mit der Reduktion seiner Rechte, die ja im wesentlichen nur zugeteilte Ansprüche sind, rechnen. Anders ist im wahrsten Sinne des Wortes in der Migrationskrise kein Staat mehr zu machen. 

 

 

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