Ein Verein als Instanz?

Der eingetragene Verein Amnesty International (AI) hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschenrechten, deren Umsetzung und der Überwachung derselben zu dienen. AI will das Unrecht weltweit bekämpfen. Ein hehres Anliegen und man kann auf den ersten Blick nichts Schlechtes daran finden. 

 

Aber natürlich muss man sich die Dinge immer ganz genau ansehen, wenn selbsternannte Tugendwächter auf den Plan treten: Es hat nämlich ein problematisches Momentum, wenn private Vereine sich um (verfassungs-) rechtliche Belange kümmern wollen. Ideologische Tendenzen sind dabei nie auszuschließen und Objektivität ist selbst für die Organe des Rechtsstaates nicht immer leicht.

 

Zunächst einmal ist aber davon auszugehen, dass AI stets in bester Absicht handelt und es ist anzuerkennen, dass es der Organisation zweifellos schon öfter gelungen ist, in menschenrechtlich unterversorgten Ländern Personen in gefährlichen Situationen zu helfen.

 

Das ist vermutlich auch der Grund, warum AI in der medialen Darstellung kaum jemals kritisch hinterfragt wird. Amnesty wird in der Öffentlichkeit gerne immer so transportiert, als ob der Verein eine rechtliche Legitimation hätte, staatliche Institutionen zu überprüfen und Gutachten oder gar Urteile über vermeintliche oder echte Missstände im menschenrechtlichen Bereich erstellen zu dürfen.

 

Dieser Eindruck ist aber definitiv falsch. AI ist wie gesagt ein Verein und die Leute von Amnesty haben genauso viele Rechte und Pflichten wie jeder normale Staatsbürger. Sie dürfen ihre Meinung sagen und diese öffentlich vertreten, nicht mehr und nicht weniger.

 

Stellungnahmen von AI haben weder Rechtskraft noch sonst irgend eine juristische Bedeutung. Auch wenn es offizielle Stellen gibt, die aus politkorrekten Gründen zu manchen Fragen die Meinung von AI einholen oder AI auch Einsicht gewähren, so wie dies letztes Jahr in Traiskirchen geschehen ist - es ist und bleibt jedes Statement von AI eine private Meinung des Vereins bzw. der Vereinsmitglieder.

 

Es wäre rechtsstaatlich auch mehr als bedenklich, wenn private Vereine juristisch verbindliche Grundsatzgutachten einbringen dürften, denn das würde sowohl die Judikatur, die Legislative und die Exekutive völlig konterkarieren. Anders gesagt: Vereinen und NGOs kann so ein interaktives Recht nicht zugestanden werden, denn das wäre letztlich das Ende der parlamentarischen Demokratie.

 

Wenn also jetzt der Generalsekretär  der österreichischen Sektion von Amnesty International gegen die seiner Meinung nach menschenrechtsverachtenden Neuerungen im Asylgesetz massiv Stellung bezieht und Österreichs Politik in der Asylfrage als bankrott erklärt, so ist das sein gutes Recht. Aber es hat diese seine Aussage keine Rechtskraft. Auch wenn darüber in den Medien groß berichtet wird und dabei der Eindruck entsteht, als würde eine Instanz zu uns sprechen: Alles, was der Generalsekretär sagt, ist eine Privatmeinung und als solche zu sehen. Und natürlich muss man immer wissen, dass hinter AI eine linke Ideologie steckt.

 

Gerade in der fortgesetzten Migrationskrise, die gekennzeichnet ist von endlosen emotionalisierten Debatten, müssen wir uns bemühen, ganz klar bei der Objektivität zu bleiben und genauestens entlang der rechtsstaatlich vorgegebenen Strukturen zu argumentieren. Besonders die Medien sind hier aufgefordert, keine falschen Bilder und keine falschen Eindrücke zu erzeugen. Tendenziöse und sublim manipulative Berichte sind immer abzulehnen.

 

Die Pflicht zur Objektivität gebietet daher, dass auch die Rolle von Amnesty als private Organisation immer klar bezeichnet wird. Die immer wieder sehr einseitige und medial gepushte Sichtweise dieser NGO kann nämlich sonst dazu beitragen, dass die Migrationspolitik wirklich noch eine Bankrott-Erklärung abgibt - aber nicht, weil sie endlich Obergrenzen und Zuwanderungsstopp verwirklicht, sondern weil sie das aus Angst vor den diversen "Menschenrechts"-Attacken eben nicht tut. Und das wäre fatal.

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Kommentare: 1
  • #1

    Diederich Heßling (Freitag, 07 Oktober 2016 15:36)

    Sehr geehrter Herr Dr. Franz,

    daß Sie AI zunächst einmal beste Absicht unterstellen ehrt Sie.

    Aber es ist ein großer Trugschluß und wie immer der PC geschuldet. Auch Sie sind davon nicht frei.
    Alle NGO's sind Menschenwerk, um nicht zu sagen Teufelswerk, und daraus folgend garantiert nicht dem Guten zugewandt. Sondern lediglich der eigenen Ideologiebefriedigung sowie Macht- und Geldgier.