Das Wahlrecht als Sakrament

Die Demokratie ist das sakrale Dogma in unserem Zeitalter des Profanen. Sie erfährt von allen Seiten nur Huldigungen, weil sie in unserer säkularen Welt ein Surrogat des Heiligen ist und somit die einzige unantastbare Regierungsform darstellt. Ihr wichtigstes Sakrament ist das Wahlrecht. Man bekommt dieses Sakrament, wenn man das 16. Lebensjahr vollendet hat und verliert es danach nie mehr. Es bleibt untrennbar beim Bürger bis zu dessen Tod. Allerdings gibt es eine profunde Ausnahme: Wenn man ein schweres Verbrechen begeht, dann wird das Wahlrecht für die Zeit der Gefängnisstrafe ausgesetzt.

 

Klingt alles einfach und schlüssig. Aber es gibt etliche  Fragen und Ungereimtheiten dazu, wenn man die Wahlrechtsthematik zu Ende denkt und das Sakrale dieses Rechts bis zu seinem Kern durchdringt: Ist jede Stimme wirklich gleich viel wert? Wenn ja, warum? Soll das Wahlrecht als ein natürlich angeborenes Recht betrachtet werden, das einem einfach so zuwächst, wenn man 16 Jahre alt ist, vorher aber keine Bedeutung hat? Und wer legitimiert den Status quo des unteilbaren Wahlrechts und mit welcher Berechtigung?

 

Früher gab es das sogenannte Zensuswahlrecht: Es durften nur diejenigen Leute wählen, die über ein gewisses Einkommen verfügten und Steuern zahlten.  Das hatte seine Berechtigung, denn warum sollte jemand, der keine Steuern zahlt und von staatlichen Zuwendungen lebt, über diejenigen, die ihn finanzieren, per Wahlrecht politisch verfügen? Nicht, wer zahlt, schafft an, sonder wer bezahlt wird, tut das?

 

Diese Frage kann man unschwer ins Heute verlegen: Soll z.B. jemand, der die Mindestsicherung bezieht, weiterhin das Wahlrecht haben? Wenn ja, warum? Arbeitsfähige Mindestbesicherte tragen finanziell überhaupt nichts zum Staatswesen bei, sie werden ausschließlich von anderen Bürgern erhalten und dürfen dann bei einer Wahl über diese ihre Erhalter bestimmen. Irgendwie holperts da ein wenig mit der grundsätzlichen Fairness. Man kann daher darüber nachdenken, ob das "Sakrament Wahlrecht" für die Dauer der Mindestsicherung ausgesetzt wird und man es bei Arbeitsantritt automatisch wiedererlangt. Wäre das nicht gerechter? Und durchaus ein Anreiz, möglichst rasch aus der Mindestsicherung wieder heraus zu kommen?

 

Es gibt noch weitere heikle Fragen beim Wahlrecht. Demenzkranke (und davon gibt es in Österreich schon ca. 200.000) besitzen natürlich ebenfalls dieses Recht. Demenz-Patienten sind aber oft gar nicht mehr in der Lage, etwa den Wochentag zu wissen oder die Uhr ablesen zu können. Wie sollen sie da valide politische Entscheidungen treffen? Sinnvoller wäre es zum Beispiel, für die an Demenz erkrankten Patienten eine medizinische Wahlfähigkeitsprüfung einzuführen und dabei die geistige Kapazität festzustellen. Warum sollen abertausende Menschen per Zufallsprinzip (mehr ist die Wahlrechtsausübung durch Demente nämlich im Grunde nicht) über andere, mitten im Leben stehende und verantwortliche Menschen entscheiden? Überdies kommt gerade in diesem Bereich die Manipulationsgefahr stark zum Tragen, weil man ja nie genau feststellen kann, wer wie und wo beim Kreuzerl am Wahlzettel mithilft - vor allem, wenn es eine Briefwahl ist.

 

Nächste Frage: Kinder. Man ist zwar erst mit 18 Jahren erwachsen und damit voll rechtsfähig, aber man darf schon mit 16 wählen. Das ist per se diskussionswürdig. Jedenfalls ist man aber mit 15 Jahren und 11 Monaten noch ein Kind und hat keine Möglichkeit einer offiziellen wahlrechtlichen Interessensvertretung. Das Wahlrecht ist für Kinder auch mittelbar nicht verfügbar, weil es vom Gesetzgeber einfach nicht vorgesehen ist. Diese Situation ist nicht schlüssig argumentierbar: Kinder haben Interessen und deren Familien haben diese erst recht. Und die Eltern wie auch die Gesellschaft haben Pflichten gegenüber den Kindern. Kinder und Familien müssen daher gestärkt werden. Die Einführung des Kinderwahlrechts ginge ganz einfach: Jede Kinderstimme wird gesplittet, die halbe für den Vater, die andere Hälfte für die Mutter. Gültig wird so ein Kinderwahlrecht aus naheliegenden Gründen erst, wenn die Mutter mindestens 20 Jahre österreichische Staatsbürgerin ist. 

 

Das Wahlrecht ist ein säkulares Sakrament. Deswegen sollte man vorsichtig mit ihm umgehen, es aber genau deswegen in gewissen Situationen und unter gewissen Bedingungen ändern oder auch aussetzen. Eine Anpassung wie hier beschrieben wäre ehrlicher, weniger korruptionsanfällig und für die demokratische Willensbildung aussagekräftiger als das jetzige Wahlrechtsmodell.

 

 

 

 

 

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Kommentare: 29
  • #1

    Josef Hueber (Mittwoch, 12 Oktober 2016 09:37)

    Wie immer, seit ich Dailyfranz lese: 100% richtig. Hier schreibt die Stimme der Vernunft. Gerade der Gedanke, dass Eltern die Interessen ihrer Kinder per übertragenem Wahlrecht verteten können(müssen!), ist im Kern hochdemokratisch gedacht. Dennoch hat dieser Vorschlag 0% Chancen umgesetzt zu werden. Der Grund ist ganz simpel: Kinder haben in der modernen westlichen Welt nur einen sentimentalen Öffentlichkeitswert, es fehlt deren Wertschätzung für den sozialen und identitären Fortbestand der Gesellschaft. Wie sonst sollte man die Zweit- wenn nicht gar Letztrangigkeit von Kindesaufzucht gegenüber beruflichem. Aufstieg von Frauen sehen?

  • #2

    Dirk Gently (Mittwoch, 12 Oktober 2016 11:34)

    Soll jemand der fürs Team Stronach antritt dann zu der Partei wechselt die ihm mehr bezahlt, schlussendlich selbst von der ÖVP wegen Sexismus und ähnlichem verstoßen wird, jetzt als wilder Abgeordneter von unseren Steuergeldern bezahlt wird über Wahlrecht nachdenken?

  • #3

    Matthias (Mittwoch, 12 Oktober 2016 11:52)

    In einer wirklichen Schockkrise wie 1929 würde genau die massenhafte Aberkennung zur Revolution führen, und wenn nicht zu dem Wunsch mit der verbleibenden Wahlbevölkerung den Effekt noch zu verstärken, schon haben wir einen neuen Adel. Weiters wäre zwar der Wunsch möglicherweise gestärkt aus dem Elend herauszukommen, aber genauso die Intention das zu Verhindern bei allen Wählern.
    Ad: Vorredners "Kindesaufzucht": Nicht nur die Wortwahl ist aus dem vorvorigen Jahrhundert. Kinder haben wie festgestellt Interessen, und natürlich auch Rechte. Rechte auf Eltern, aber auch auf die bestmögliche Ausbildung. Die ist besonders gut in der Gesellschaft von anderen Kindern, insbesondere im frühkindlichen Alter. Daher ist eine vernünftige Fremdbetreuung, bei gleichzeitiger Verankerung der Mutter in der Gesellschaft vorzuziehen. Niemand will ernsthaft eine Hausfrau zuhause, wenn man die Partnerin respektiert. Man kann hier einen guten Arbeitsplatz schaffen, und gleichzeitig Hausarbeit teilen. Hat man gleich mehr von den Kindern, und diese eben mehr von ihrem Recht an den Eltern.

  • #4

    steyn (Mittwoch, 12 Oktober 2016 14:44)

    Vom Zensuswahlrecht träume ich auch schon länger. Aristoteles hat darüber Interessantes geschrieben. Wesentliche Voraussetzungen wären zB auch: einklagbares Recht auf korrekte Information, (wirkliche) Interessenvertretung für Leistungsträger, Einstufung von Gewerkschaftskampf als Terrorismus. Kann noch ein- bis zweitausend Jahre dauern ...

  • #5

    felix (Mittwoch, 12 Oktober 2016 14:45)

    jetzt ist er total übergeschnappt

  • #6

    Josef Hueber (Mittwoch, 12 Oktober 2016 14:47)

    @ Matthias

    " Niemand will ernsthaft eine Hausfrau zuhause, wenn man die Partnerin respektiert."
    Nur 3 Wörter dazu: Hoffnungslos ideologisch einbetoniert.

  • #7

    Claudia K. (Mittwoch, 12 Oktober 2016 15:16)

    "Gültig wird so ein Kinderwahlrecht aus naheliegenden Gründen erst, wenn die Mutter mindestens 20 Jahre österreichische Staatsbürgerin ist." Wie lange muss der Vater denn in Österreich wohnen?

    "Das Wahlrecht ist ein säkulares Sakrament."
    Sollten Ungläubige dann überhaupt wählen dürfen?

    "Man kann daher darüber nachdenken, ob das "Sakrament Wahlrecht" für die Dauer der Mindestsicherung ausgesetzt wird und man es bei Arbeitsantritt automatisch wiedererlangt."
    Garantieren Sie einen Arbeitsplatz für jeden Wahlberechtigten?

    "eine medizinische Wahlfähigkeitsprüfung"
    Wäre die dann nicht für alle Wähler sinnvoll? Da kann man dann gleich sehen, ob sie auch die richtige Meinung haben.

  • #8

    Manuel (Mittwoch, 12 Oktober 2016 15:45)

    Der Gedanke mit dem Zensuswahlrecht hat was... Steuerberater und Firmenchefs versuchen ja die Abgaben an den Staat zu minimieren. Folglich sollten diese ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Ärzte versuchen Leben kranker Menschen zu verlängern (auf Kosten des staatlichen Gesundheitssystems). Folglich sollten diese ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Bestimmt findet man für jeden einen passenden Ausschlussgrund!
    Wobei, wenn gar keiner Wählen geht, kann man ja gar nicht mehr von Demokratie sprechen...

  • #9

    Peter Palme (Mittwoch, 12 Oktober 2016 15:58)

    Weiters wäre dringend zu hinterfragen, ob Menschen mit verachtenswertem Gedankengut und Parteiendauerwechsler vom Steuerzahler bezahlt werden sollen oder ob es der Demokratie nicht dienlicher wäre, einen Sessel im Parlament einzusparen.
    Sie werden in ihren Kreisen doch sicherlich einen Kollegen finden, der ihnen eine Diagnose zu ihrem menschenverachtenden Geisteszustand stellen kann.

  • #10

    helmut-1 (Mittwoch, 12 Oktober 2016 17:20)

    Keine Angst, meine Herren Dirk Gently und Peter Palme, die Überlegungen von Dr. Franz werden mit Sicherheit keinen Nährboden bei den Politikern finden.

    Der Grund: Auch die Mindestsicherer sind Wahlvieh, das man ansprechen wird und deren Stimmen man haben will.

    Deshalb keine Angst, meine Herren, Sie werden auch weiterhin wählen dürfen.

  • #11

    Walter (Mittwoch, 12 Oktober 2016 21:17)

    Ich verweise auf das Buch : Prolokratie - das so vor ungefaehr 3 Jahren erschien und die Zustaende in Oesterreich sehr gut beschreibt. Ich sehe im Prinzip 3 Interessengruppen : Erstens die Leute die wahre , handelbare Leistung erbringen. Zweitens die Leute die auf Zuteilung von allerlei Finanz und Sachhilfen teilweise oder voll angewiesen sind und dritten die Leute die als Verteilungsmechaniker unterwegs sind und ihre Existenzberechtigung der zweiten Gruppe verdanken. Da die zweite Gruppe seit geraumer Zeit schneller waechst als die erste haben wir ein immer groeszer werdendes Problem. Der wahre Misstand sind aber die Dritten - die Verteiler die immer mehr werden und immer mehr kosten und diese immer groeszeren Kosten der ersten Gruppe abpressen wollen . Da die erste Gruppe in der Minoritaet ist werden sie von Gruppe 2 und 3 demokratisch drangsaliert. So etwa wenn 2 Woelfe und ein Schaf darueber waehlen was es denn zum Mittagessen gibt.

  • #12

    Georg H (Mittwoch, 12 Oktober 2016 21:53)

    Mich stört diese ganze Polemik hier. Was habe ich denn von der Demokratie und Meinungsfreiheit, wenn man dann doch das meiste nicht sagen darf ohne gleich Beschimpfungen auf sich zu ziehen.
    Ich denke der Franz hat recht, dass man mal darüber nachdenken muss. Dazu haben wir diese Freiheit doch. Es ist ja nicht so, dass derzeit alle (die nicht in Haft oder besachwaltet sind) wählen dürfen.
    Es sind derzeit 1.400.000 Kinder und Jugendliche in Österreich vom Wahlrecht ausgeschlossen!
    Das hat, wie man sieht fatale Folgen für die Bildungspolitik und die Situation der Familien. Wir steuern ab 2030 auf die Gerontokratie zu. Das gab es noch nie und unser derzeitiges Wahlrecht ist nicht darauf vorbereitet, dass die Senioren die Mehrheit im Staat stellen. Ab dann wird Pensionssicherung zur obersten Agenda und alle gewählten Mandatare müssen sich dem unterordnen.
    Ich sage jeder Bürger und jede Bürgerin muss mit einer Simme vertreten sein, denn es werden in der Demokratie nur die Wähler vertreten. Also ist Wahlrecht ab der Geburt die einzig gerechte Lösung. Alles andere ist Diskriminierung.

  • #13

    paul iby (Freitag, 14 Oktober 2016 00:42)

    wenn ich als österreichischer staatsbürger im ausland arbeite und dort meine steuern bezahle habe ich in meinem eigenen land auch kein wahlrecht mehr laut Ihrer these. - in dem segment in dem ich tätig bin gibt es für mich in österreich keinen job - ich kann daher nur im ausland arbeiten - finden Sie das fair dass ich dann nicht mehr wählen darf?

  • #14

    helmut-1 (Freitag, 14 Oktober 2016 05:08)

    paul iby:
    Auch ich lebe im Ausland. Nehme über Briefwahl an allen Wahlen in Österreich teil, aber auch in dem Land, in dem ich mich aufhalte. Hier zumindest an den Kommunalwahlen und auf Kreisebene.

    Ihre Frage nach der Fairniß ist berechtigt. Ich weiß auch nicht, wie ich die für mich persönlich beantworten sollte.

  • #15

    tschinte (Freitag, 14 Oktober 2016 18:00)

    Ein Beitrag für den Postillion! Super gemacht, wäre fast darauf hereingefallen.

  • #16

    Peter Hochleitner (Freitag, 14 Oktober 2016 18:49)

    Das Wahlrecht gehört auf 21 raufgesetzt. Mit 21 hat man entweder studiert, gearbeitet und oft auch schon selbst den Lebensunterhalt bestritten. Man ist im Normalfall bereits urteilsfähig, geleutert und weiß, dass das Geld nur aus dem Bankomat kommt, wenn man es vorher auch verdient hat. Und wem mal fad ist, sollte sich mal mit einem 16jährigen über Politik unterhalten....! Unfassbare Ahnungslosigkeit, wo man Gänsehaut bei der Vorstellung bekommt, dass diese Menschen zu einer Wahlentscheidung beitragen.

  • #17

    Sun (Samstag, 15 Oktober 2016 01:18)

    Solche kruden und menschenverachtenden Gedanken von einem Mediziner??!!! Beschämend! Menschen wie sie sollte man aus der Gemeinschaft ausschließen!

  • #18

    Peter Baumgartner (Samstag, 15 Oktober 2016 15:56)

    Guten Tag Herr NR Franz, ohne auf Details Ihrer "aufregenden" Wortspende eingehen zu wollen, stellt sich mir die Frage, warum machen Sie Ihre Ideen und Wünsche nicht zum parlamentarischen Programm?. Vielleicht haben Sie es eh schon gemacht und es ist nur noch nicht zu meiner Wahrnehmung gekommen. Gesetze werden jedenfalls im Parlament gemacht und dort auch wieder geändert. Sie sind in der komfortablen Position Mehrheiten für Ihre Anliegen suchen zu dürfen und vielleicht werden Sie sie sogar finden. Oder wollen Sie wirklich nur "aufregen" und verzichten lieber freiwillig auf die Knochenarbeit im Parlament? Ich sage Ihnen, für mich als Bürger und "noch" Wahlberechtigter ist jede Idee legitim und wenn sich dafür Mehrheiten finden, OK, so sei es. Wenn Sie jedoch nur den Boulevard füttern, dürfen Sie sich nicht wundern. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche parlamentarische Arbeit.

  • #19

    Skippy.... (Samstag, 15 Oktober 2016 17:06)

    Also ehrlich, soviel Schwachsinn auf einem Haufen habe ich von einem Politiker selten gelesen. Sind das die Probleme , um die es aktuell geht? Am liebsten wäre Ihnen wohl ein IQ test, wer unter 100 ist , dem wird das Wahlrecht entzogen?
    Schuster bleib bei deinen Leisten. Auch wenn jemand ein guter Mediziner sein mag.
    Politik ist ein anderes Paar Schuhe und davon sollten Asien besser Abstand nehmen..

  • #20

    helmut-1 (Samstag, 15 Oktober 2016 21:54)

    Erschreckend, wenn ich manche Kommentare so betrachte. Bei aller Meinungsfreiheit, aber etwas Stil, kombiniert mit Bildung und Kultur, sollte doch mit drin sein.

    Es ist mir völlig egal, worüber diskutiert oder welches Thema angestoßen wird, - man muss doch als erwachsener Mensch in der Lage sein, über alles und jedes vernünftig diskutieren zu können. Es ist doch sekundär, wie ich zu einem Thema persönlich stehe, genauso, was bei der Diskussion dann herauskommt, - ob es mir gefällt oder nicht.

    Aber die Kultur, miteinander politisch kontrovers umzugehen, die ist schon derart vor die Hunde gegangen, dass es einen anwidert.

    Wenn ich über ein Thema eine Diskussion anstosse, dann brauche ich dafür weder ein Mandat, noch eine Sitzung im Parlament, - die wird in einem - in diesem Falle - geeigneten Forum zur Sprache gebracht und die Leser sagen ihre Meinung dazu. Danach kann sich etwas entwickeln, was im Laufe der Zeit bis zu einer Gesetzesvorlage kommt, - oder es verläuft im Sand, - je nachdem.

    Die wahren Demokraten sind bereits im Verschwinden begriffen, - sie zeichnen sich durch ein Zitat aus, das man mal Voltaire in den Mund gelegt hat:
    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."

    Genau dafür hat sich mein Großvater im 3. Reich mit den Herrschenden angelegt und ist dabei im Widerstand umgekommen, - nicht für die Komiker, die heute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben und jedem, der irgendwie anders denkt, den Mund verbieten wollen.

    Weiß nicht, obs schon jemanden aufgefallen ist, - hier in diesem Forum wird nichts und niemand zensiert, solange man nicht beleidigend agiert. Wo gibts das denn noch, in welchen Medien in Österreich? In Deutschland noch weniger.

    Die meisten haben die Methoden von Julius Streicher und seinem "Stürmer" nicht erlebt, deshalb kapieren sie gar nicht, in welches mediale Fahrwasser wir uns zunehmend hineinbegeben. Wenn es dann Foren und Themen gibt, die dagegen halten, dann sollte man wenigstens die Wertigkeit erkennen und versuchen, bei unverständlichen Themen entweder die Schnauze zu halten oder geistvoll mitzudiskutieren.

    Auch, wenn man 10 x eine gegenteilige Meinung vertritt, so kann man diese aber auch zivilisiert zum Ausdruck bringen. Solange man dazu von der Erziehung vom Elternhaus und von der Schulbildung her überhaupt in der Lage ist.

  • #21

    J. van Leeuwen (Sonntag, 16 Oktober 2016 00:12)

    Das Problem mit einer bestimmten Sorte von Ärtzte ist, dass sie in den Irrglaube sind auf Grund ihre medizinische Kenntnisse alles zu verstehen. Hier wird mal Locker über Menschenrechten hinweg gegangen (juristisch). Es tut mir Leid aber ich hätte Sie ,Herr Markus Franz, für intelligenter gehalten, Schade.

    Gute Rat: "don't put your mouth into motion before your brain is in gear" das ist genau so gültig für Akademiker.

  • #22

    Schmacko (Sonntag, 16 Oktober 2016 10:28)

    Der Beitrag erinnert mich an "humanic Franz".
    Total sinnlos, aber "humanic Franz" hat sich ja schon öfters mal mit sinnlosen Beiträgen öffentlich ausgezeichnet.

  • #23

    Andreas Strimitzer (Sonntag, 16 Oktober 2016 13:19)

    Das Sakrale Wahlrecht!

    Ich wurde durch eine Artikel in der "Krone" auf Sie und Ihre Vorschläge zum Wahlrecht aufmerksam.

    Zunächst einmal kann man natürlich über alles diskutieren, man sollte dabei allerdings darauf achten, den Boden der Österreichischen Verfassung nicht zu verlassen!

    Das Wahlrecht ist in Österreich nicht "natürlich angeboren" es wird mit 16 zuerkannt, insoferne man Staatsbürger ist, da in Österreich das Allgemeine Wahlrecht gilt, ist eine andere Form der Zuerkennung auch gar nicht möglich man kann vielleicht darüber diskutieren warum gerade 16 Jahre.. Auch ergeben sich aus weiteren Passagen Ihrer Stellungnahme Schwierigkeiten.

    Sie fordern die Aufhebung des Wahlrechts für "Arbeitsfähige" Mindestsicherungsbezieher, wer aber stellt diese Arbeitsfähigkeit fest? Ist man mit 20 (ein Zeitpunkt zu dem in Österreich noch Jugendstrafrecht angewendet werden Kann) automatisch Arbeitsfähig?

    Wie verhält es sich mit Geringverdienern, die mit der Mindestsicherung aufstocken, mit der Hausfrau die viele Kinder bekommen hat und daher oft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, mit Pensionisten, die in Altersarmut abrutschen, Präsenz oder Zivildienern, Studenten...
    Alle diese Gruppen sind möglicherweise betroffen!

    Nächstes Thema: Wählen und Behinderung.
    Gerade Ihnen als Arzt, sollte bewusst sein, dass die von Ihnen geschilderten Extrema eine absolute Ausnahme darstellen, und nicht das Gro der an Demenz erkrankten wiederspiegelt. Derartige Extrema werden schon heute zumeist besachwaltet.

    Stellt sich also die Frage, darf man wenn man dem Kreis begünstigter Behinderter angehört überhaupt nicht mehr wählen oder ist entscheidend wieviel GdB im Ausweis steht? Dürfen Menschen mit festgestellter neuronaler Erkrankung (zu denen auch ich zähle!) per se - aufgrund des Krankheitsbildes - nicht mehr wählen? Oder schließen wir besser die aus die ohne Hilfe nicht wählen können, Stichwort: Wahlbetrug?

    IST DAS IHRE VORSTELLUNG VON FAIRNESS?

    Dann das Kinderwahlrecht:

    An sich eine hübsche Idee, es steht aber im direkten Zusammenhang mit der Frage des Wahlalters. Denn wenn die Eltern für das Kind abstimmen, das nach Ihrem Modell dann sogar zwei Stimmen wert sein müsste (1x Vater 1x Mutter) kommt überproportional der Wille der Erziehungsberechtigten zum Ausdruck.

    Außerdem ergeben sich weitere Probleme und Fragen: Die Mutter muss 20 Jahre Staatsbürgerin sein, was wenn die Mutter aus Gebieten stammt, die Traditionell einen Sonderstatus genießen Stichwort: Südtirol. Was wenn das Kind von einem Alleinerzieher erzogen wird? Oder wenn nur ein Elternteil arbeitet, der zweite aber in der Mindestsicherung ist? Verliert das Kind dann sein halbes Stimmrecht? Wie wollen Sie dass Ihrem Kind erklären?

    Das Wahlsystem mag nicht perfekt sein, aber dieser Vorschlag hat weder etwas mit Fairness noch mit Demokratie zu tun.

    Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme und verbleibe,

    Ihr
    Andreas Strimitzer

  • #24

    helmut-1 (Sonntag, 16 Oktober 2016 21:58)

    Herrn Andreas Strimitzer:
    Ich erlaube mir, mich mit Ihrem Kommentar intensiver zu befassen. Das hängt zum Einen damit zusammen, dass er zwar das von Dr. Franz angesprochene Thema kritisiert, aber in einer Form geschrieben ist, die meiner Auffassung nach einer zivilisierten Rhetorik entspricht und darüber hinaus auch Substanz beinhaltet.

    Zum Anderen werden Sie wohl kaum vom Forumsbetreiber eine Antwort erhalten, genausowenig wie ich oder andere hier im Forum. Dafür habe ich sogar Verständnis. Wenn jede Entgegnung oder Anfrage beantwortet werden müßte, dann bliebe wohl kaum Zeit für die laufenden Beiträge. Wundert mich ohnehin, wie der Abgeordnete und Arzt das hinkriegt, solche Beiträge in kurzen Intervallen zu schreiben, - die schließlich wohl durchdacht sein müssen und die man sicher nicht von irgendwo abschreiben kann.

    Zu Ihren Ausführungen:
    "...man sollte dabei allerdings darauf achten, den Boden der Österreichischen Verfassung nicht zu verlassen!"
    Jede theoretische Diskussion steht da drüber, und schließlich gibt es auch noch die 2/3- Mehrheit, wo jede Verfassung geändert werden kann.

    Jedes Ihrer Argumente bedarf der Bewertung, - jedes hat als Einwand seine Berechtigung. Für jeden Ihrer Einwände eine demokratisch faire Lösung zu finden, ist fast unmöglich, meine ich.

    Um es nur an einem Beispiel zu verdeutlichen:
    Kinderwahlrecht. Bis zu welchem Alter sollen dann die Eltern für das Kind ihre Stimme abgeben, - und wer hat da das Sagen (der Vater, oder die Mutter) ? . Ohnehin betrachte ich es als Unsinn, einen 16-jährigen zur Wahlurne zu schicken. Kann mir nicht vorstellen, dass mehr als 10% davon ihre Stimme nach reiflicher Abwägung der politischen Faktoren abgeben.

    Diese Stimmen kommen allenfalls den Bauernfängern zugute, die bei Jugendlichen noch punkten können. Da sind die Grünen an vorderster Front mit ihren teils utopischen Ideen. Man stelle sich mal vor, Ende der 20er Jahre wäre dieses Wahlrecht bereits existent gewesen, - der Mann aus Braunau wäre noch viel früher an die Macht gekommen.

    Meine Meinung zu dem Ganzen;
    Es ist gut, dass sich Leute aus der Politik, insbesonders ein Abgeordneter des Parlaments, darüber Gedanken macht. Es ist gut, dass darüber eine Diskussion angeschnitten wird und in Gang kommt. Aber nicht mit dummer Polemik, sondern mit Sachargumenten, - pro und contra.

    Nach Durchsicht der vernünftigen Beiträge komme ich zu dem Schluss, dass es äußerst schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein wird, hier etwas im demokratischen Sinn zu verbessern. Es sind viele Dinge beim derzeitigen Wahlrecht kritikwürdig, - aber ich sehe keinen vernünftigen Vorschlag, den man in die Tat umsetzen könnte, ohne dabei andere Probleme zu produzieren.

    Ich selbst habe unter Kommentar Nr. 14 meine Zweifel geäußert, ob es der politischen Fairniß entspricht, als Einzelner über zwei verschiedene Gemeindezusammensetzungen abzustimmen. Klar gibt es Argumente dafür, aber auch dagegen. Ich selbst bin hier - sogar als Betroffener - äußerst unschlüssig.

    Ich gehöre zu der Schicht der Bevölkerung, die in vielen Dingen konservativ denkt. Wenn man das Wort vom lateinischen "conservare" ableitet, dann bedeutet das in der Politik, dass man die Dinge, die sich als gut bewährt haben, beibehält, und die Dinge, die verbesserungswürdig und auch -fähig sind, gegen bessere Regelungen austauscht. Das nennt man dann "Reform".

    Solange man aber keine klare bessere Regelung beim Wahlrecht erkennen oder erfinden kann, wird man besser das vorhandene System beibehalten. Zumindest kann ich da nichts erkennen, das man als "besser" bezeichnen kann.

    Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, das man darüber nachdenkt und diskutiert. Auch als Abgeordneter, - und gerade da erst recht . Eines ist klar: Wenn jemand das aus irgendeiner Fraktion äußern würde, dann würde er sofort mit Schimpf und Schande von seinem Klub-Obmann zurückgepfiffen werden.

    Deshalb bewegt sich in unserer vorhandenen Parteienlandschaft nichts mehr in die richtige Richtung, weil den Fraktionsangehörigen ein ständiges Denkverbot auferlegt wird.

    Aber die Art und Weise, wie Sie die einzelnen Punkte angegangen sind, ist für mich nachvollziehbar und schlüssig.

    Beste Grüße aus Siebenbürgen!

  • #25

    Georg H (Sonntag, 16 Oktober 2016 23:33)

    Sehr geehrter Herr Strimitzer,

    Eine Diskussion über das Wahlrecht in Gang zu setzen ist ein schwieriges Unterfangen. Ich bin dem Dr. Franz sehr dankbar für diesen mutigen Vorstoß. Man kann nicht erwarten, dass alle Bedürfnisse in diesem kurzen Vorschlag abgedeckt sind. Das ist eben ein Denkanstoß. Wenn man aber jeden Denkanstoß gleich niedermacht kommt es nie zu einer Entwicklung, aber das bezieht sich primär auf andere, weniger kultivierte Kommentare als den Ihren.
    Ich beziehe mich nochmal auf das Kinderwahlrecht. In der Demokratie ist demos = das Volk der Suverän. Soweit die Theorie. In der Praxis sind 1.4 Mio unbescholtene Bürger und Bürgerinnen von der Demokratie ausgeschlossen. Das halte ich für ein relevantes Problem. Sie befürchten selbst zurecht, wie ich meine, wegen einer Nervenerkrankung von der Demokratie ausgeschlossen zu werden. Die Kinder sind es jetzt schon. Es ist kein Zufall dass es in ganz Österreich bis heuer keinen einzigen Kinder Rehabilitionsplatz gab. Für Erwachsene gibt es hunderte. Das Schulsystem wird finanziell ausgehungert, da die Pensionssicherung Vorrang hat. Die Wähler bestimmen schließlich. Das kann für unsere Gesellschaft auf Dauer nur gutgehen, wenn das Wirtschaftswachstum so gut ist, dass selbst für die Nichtwähler (die Kinder) was übrig bleibt. Seit die Resourcen knapp werden sehen wir diesen Sytemfehler, da eben nur noch Resourcen für Wähler da sind. Ab 2030 sind die Senioren die Mehrheit, ich bezweifle dass man dann noch zukunftsorientierte Politik machen kann.
    Es ist also höchste Zeit diesen grundsätzlichen Mangel an unserem Wahlrecht einmal zu thematisieren. Es dauert dann ohnehin noch 10 Jahre bis das zu einem Gestzesvorschlag wird. Unser heutiger Staat mit seinen Strukturen ist die Folge von unzähligen Verfassungsänderungen. So ein Diskurs ist doch keine Bedrohung.

    Beste Grüße aus Wien

  • #26

    Andreas Strimitzer (Donnerstag, 20 Oktober 2016 00:35)

    ad #24 helmut-1

    Ich freue mich über Ihren Beitrag und bin jederzeit gerne Bereit mich auf einer vernünftigen und von Respekt geprägten Ebene mit allen Themen auseinander zu setzen.

    Normalerweise würde ich Ihnen zustimmen, es ist nicht möglich alles zu beantworten, hier aber ruft der Forumsbetreiber selbst dazu auf. Entsprechend erwarte ich auch eine Antwort.

    ZITAT: "Freilich: Es ist leichter, jemandem online schnell einen Kübel Verbal-Müll vor die Tür zu kippen und dann zu sagen, schaut Euch an, welchen Dreck der macht, als bei dieser Tür anzuläuten und mit dem inkriminierten Jemand ein Gespräch zu beginnen" /ZITAT Ende. Das Zitat stammt aus dem Beitrag vom 15.10

    Was die Anwendbarkeit der Verfassung, auf Theoretische Diskussionen betrifft, kann ich nicht zustimmen, die Verfassung gilt immer.

    Ich stimme Ihnen insofern zu, das viel Populistische Masche ist und das Menschen die sich nicht politisch interessieren, leichte Opfer sind, allerdings ganz unabhängig vom Alter. Auch würde ich die Profiteure des "Bauernfangs" nicht bei den Grünen, sondern eher der FPÖ verorten.

    Ihre Frage nach dem Kinderwahlrecht, kann ich per se nicht beantworten, ich habe in meinem Kommentar lediglich den Vorschlag von Dr. Franz aufgearbeitet, und auf die implizierten Folgen hingewiesen. Etwa das dass Kind zwei Stimmen bräuchte - eben damit sich die Frage des "Sagen haben" gar nicht stellt.

    Es ist Aufgabe der Politik den Großen Rahmen abzustecken, und auch wenn eine Reform des Wahlrechts nicht meine erste Priorität hat, das wären etwa Bildung, Gesundheit oder Verwaltung stehe ich einer Änderung des Wahlrechts offen gegenüber und bin auch bereit mich in eine solche Diskussion einzubringen.

    Dies darf aber nicht im Rahmen eines Demokratieabbaus (was die Einschränkung des Wahlrechts, nebst einem eklatanten Verfassungsbruch) natürlich darstellt geschehen.

    Wenn ich sie zitieren darf: Auch als Abgeordneter, - und gerade da erst recht" ist man dem Rechtsstaat und der Verfassung verpflichtet, man wird sogar darauf vereidigt.

    Es stimmt natürlich, das keine Parlamentspartei gerne über Wahlrechtsreformen diskutiert, das hängt um es bildlich darzustellen, natürlich damit zusammen, das man ungern den Futtertrog verlässt.

    Was das Bewegen angeht bin ich wahrscheinlich noch pessimistischer als Sie, es bewegt sich nämlich nicht nur nichts in die richtige Richtung, sondern gar nichts mehr.

    Aber ein wesentlicher Beitrag das zu ändern, wäre den Klubzwang abzuschaffen. Das "Freie Spiel der Kräfte" zu ermöglichen, dass wäre eine Stärkung der Demokratie, und würde Abgeordneten wie Dr. Franz zugute kommen.

    Grüße aus der Hauptstadt
    Andreas Strimitzer

  • #27

    Georg H (Donnerstag, 20 Oktober 2016 10:28)

    Da es sich hier um ein Forum handelt erlaube ich mir mich in den Diskurs einzubringen auch wenn helmut-1 angesprochen ist.

    Ich glaube das Wahlrecht ist der Schlüssel zu den Zielen. Die gewählten Mandatare müssen die Ziele der Wähler verfolgen, oder ihnen zumindest diese Illusion geben, sonst werden sie abgewählt. Daher berücksichtigen die Parteiprogramme nur Interessen der derzeit Wahlberechtigten. Die 1,4 Millionen österreichischen Kinder und Jugendlichen werden da übergangen.
    Hätte jeder Bürger/Bürgerin von Geburt an eine Stimme, müsste man auch deren Interessen in die Parteiprogramme aufnehmen, die jetzt vor den Türen der Demokratie warten müssen. Wie würden z. B. die über 70 jährigen aufschreien, wenn man ihr Wahlrecht auch nur reduzieren würde. Den Kindern enthält man es aber gänzlich vor.
    Von 2 Stimmen pro Kind war noch nie die Rede. Wie man das mit der Vertretung in der Wahlzelle konkret organisiert, muss man in einem geordneten politischen Diskurs lösen. Das entscheidende ist doch, dass das Wahlrecht ein bedingungsloses Bürgerrecht ist, das man nur verlieren sollte, wenn man strafrechtlich verurteilt wird.

    Die Verfassung ist doch nur der Rahmen für die Gesetze nicht für die Gedanken! Die Änderung der Verfassung durch 2/3 Mehrheit ist von Beginn an von Herrn Kehlsen vorgesehen worden. Wie sollen solche Änderungen ablaufen, wenn man nicht einmal darüber nachdenken darf? z. B. Österreichs EU Beitritt war nur mit einer Verfassungsänderung möglich. Ohne Artikel 23 wäre die Mitgliedschaft verfassungswidrig. Ein Staat muss sich wie jeder Organismus an eine sich verändernde Umwelt anpassen können, wenn er überleben will.

  • #28

    helmut-1 (Freitag, 21 Oktober 2016)

    An die Herren Andreas Strimitzer und Georg H gerichtet, - zumal wir da die Einzigen auf weiter Flur sind, die sich mit Details befassen.

    Denke, dass der Beitrag vom 21.Oktober zu diesem Thema so manche Alternativen aufzeigt. Deshalb will ich da jetzt nicht mehr dran rumackern.

    Was mir gefällt, ist die Aussage:
    "Aber ein wesentlicher Beitrag das zu ändern, wäre den Klubzwang abzuschaffen. Das "Freie Spiel der Kräfte" zu ermöglichen, dass wäre eine Stärkung der Demokratie, und würde Abgeordneten wie Dr. Franz zugute kommen."

    Nachdem alles im Leben zwei Seiten hat, wäre zum Einen interessant zu wissen, wie und ob man das überhaupt in die Tat umsetzen kann, und zum Anderen, ob sich da auch Nachteile ergeben können, die das Ganze als Schuß nach hinten bezeichnen könnten.

    Die Frage, ob man mit der "Bauernfängerei" dieser oder jener Partei einen Gefallen tut, - das hängt natürlich mit der politischen - persönlichen - Sichtweise und der jeweiligen Sympathie für die bevorzugte Partei zusammen, - wenn wir ehrlich sind.

    Um hier mit einem persönlichen Statement aufzuwarten:
    Ich gehöre von meiner Berufszuordnung zwar zu den Grünen, aber kann über die manchmal utopischen Vorstellungen der politischen Grünen nur den Kopf schütteln.

    Da ich jahrzehntelang in der ehrenamtlichen Jugendarbeit tätig war, sind mir die Gedanken der Jugendlichen schon geläufig. Deshalb habe ich als Beispiel für die Profiteure der Bauernfängerei die Grünen genannt. Da sind ganz typische Slogans im Umlauf, die auf den ersten Blick sehr überzeugend und attraktiv wirken, aber beim Hinterfragen dann zwangsläufig im Mülleimer landen müssen. Da kaum ein Jugendlicher hinterfragt, (was ja bekannt ist, - denn da bedürfte es ja auch einem gesunden Geschichtswissen) komme ich auf den Begriff der Bauernfängerei.

    Ob man von Seiten der Blauen hier punkten kann, das könnte sich allenfalls auf die katastrophale Immigrantensituation beziehen. Da aber sehr viele von den Jugendlichen zu den Teddybärenwerfern zählen, halte ich auch das für etwas zu hoch gegriffen.

    Die Dinge, die derzeit bei den Blauen "in" sind, nämlich ein gesunder Patriotismus, eine Orientierung zu den Wurzeln, ein Heimatbewußtsein, etc. - das trifft bei den wenigsten Jugendlichen auf einen fruchtbaren Nährboden. Das ist meine Erfahrung.

    Ums gleich abzugrenzen: ich spreche nicht von den Gestörten mit den Springerstiefeln und den Glatzen, die in ihren Vereinslokalen den Herrn aus Braunau im Großformat aufgehängt haben und diesen als Ikone verehren. Diese Leute sind genauso zu bedauern wie so manche Verblendete aus anderen Parteien, - denn sie haben gar keine Ahnung, was und wie der Mann aus Braunau den deutschen Interessen generell geschadet hat.

    Ums auch klar zu sagen: ich bin kein Blauer. Die Partei, die meinen politischen Vorstellungen ohne Abstriche entspricht, die müßte erst erfunden werden. Aber ich bin geneigt, den Blauen zumindest die Chance einzuräumen, per Mehrheitsentscheid mal unter Beweis zu stellen, ob und wie sie es besser machen können.

    Wobei ich aus einer gewissen Überzeugung heraus bei der nächsten Gemeinderatswahl den bisherigen Amtsinhaber in meiner Gemeinde wieder wählen werde, - weil ich weiß, wie sehr er sich für die Gemeinde engagiert. Und das ist zufällig ein Schwarzer. Könnte auch ein Roter sein, wäre mir egal.

    Ich hoffe, ich habe manches nun klargestellt.

  • #29

    Georg H (Freitag, 21 Oktober 2016 23:57)

    Lieber helmut-1

    wir zwei sind offensichtlich die letzten in diesem Wirtshaus.

    Der Klubzwang ist ja nur die Spitze des Eisbergs. Das viel grössere Problem scheint mir zu sein, dass unsere parlamentarische Demokratie eigentlich ein institutionalisierter Lobbyismus ist. Jeder der Abgeordneten sitzt nicht für die Bürger seines Wahlkreises, sondern für irgendeine Organisation im Parlament. Also für den Bauernbund, den ÖGB, den ÖAAB, die Industriellenvereinigung und so weiter. Wer bitte kennt "seinen" Abgeordneten? Ich konnte noch nie herausfinden wer für m i c h im Parlament sitzt. Die Relikte des Ständestaates sind präsenter als es auf den ersten Blick erscheint. Das wäre ja ok, wenn die Abgeordneten beschriftet wären und man wüsste wer für wen im Plenarsaal sitzt. Aber das ist nicht so leicht zu erkennen. Man kann sich zwar z. B. auf https://www.meineabgeordneten.at
    informieren, aber wer macht das schon?
    Was mich am meisten besorgt stimmt ist, dass offensichtlich niemand etwas dabei findet.