Kontrolle ist kein Rassismus

In Deutschland entschied dieser Tage ein Gericht, dass es verfassungswidrig sei, eine Person wegen ihrer Hautfarbe einer Polizei-Kontrolle zu unterziehen. Der Kläger, ein aus Nordafrika stammender Deutscher, hatte ein Verfahren angestrengt, nachdem er am Bahnhof Bochum wegen auffälligen Verhaltens von der Polizei angehalten worden war. Das Gericht hielt es für gesichert, dass nicht nur sein Verhalten, sondern auch die erkennbare Herkunft und Hautfarbe des Klägers ein Anlass für die polizeiliche Kontrolle gewesen sei. 

 

Die Polizei darf kontrollieren, aber...

Die Richter räumten zwar ein, dass unter gewissen gefahrenbezogenen Bedingungen die Hautfarbe alleine ausreiche, um kontrolliert zu werden, beriefen sich aber auf die jeweils im Einzelfall festzustellende und zu beweisende Notwendigkeit der Kontrolle. Nun kann man dieser Rechtsmeinung sein, sie ist aber zu Ende gedacht nicht schlüssig argumentierbar. Das Urteil bedeutet nämlich im Grunde eine Diskriminierung der hellhäutigen Menschen, weil es eine erhöhte Gefährdung derselben  mit sich bringt und es erzeugt auch für die legalen Migranten keinerlei Vorteile. Warum das so ist, lässt sich klar darstellen.

 

Wie weit soll Kontrolle gehen?

Zunächst ein Beispiel: Wenn der völlig unverdächtige Otto Normalverbraucher heute als harmloser Flug-Tourist verreist, muss er beim Einchecken seine Identität mittels Pass beweisen und er muss sich unter Umständen bis auf die Unterhose von diversen Sicherheitskräften kontrollieren lassen. Die Begründung ist banal: Es besteht laut Behörden auf Flughäfen und in Flugzeugen die permanente Gefahr von Attentaten und Anschlägen. Man lässt also diese Kontrollen wohl oder übel über sich ergehen, denn sie dienen ja dem Wohle aller. Und noch nie hat jemand wegen Diskriminierung geklagt bzw. sich darüber beschwert, dass jeder Passagier aus Sicht der Behörden ein möglicher Verdächtiger ist und deswegen kontrolliert werden muss. Das Verdachtsmoment entsteht wohlgemerkt aus einem einzigen gemeinsamen und harmlosen Merkmal dieser großen Gruppe von Leuten: Nämlich aus der Tatsache, dass sie per Flugzeug verreist.

 

Ethnic profiling ist notwendig

Das sogenannte "Ethnic profiling", also das Agieren der Polizei aufgrund der Hautfarbe, ist immer wieder in Diskussion - aber es ist notwendig. Wir wissen, dass es derzeit hunderttausende illegale Migranten und abgewiesene Asylwerber in Europa gibt, die sich oft auf bestimmten Hotspots wie Bahnhöfen aufhalten. Aus rechtlicher Sicht sollten diese Leute gar nicht hier sein und der Rechtsstaat samt Exekutive müssen daher danach trachten, die Gesetze zu vollziehen und die Personen ohne Aufenthaltsrecht zu finden. Die allermeisten von ihnen haben eine dunklere Hautfarbe und ein anderes Aussehen als die Durchschnitts-Europäer, das ist ein unleugbares Faktum. Würde man hier die polizeilichen Routine-Kontrollen intensivieren und diese aufgrund der erkennbaren Hautfarbe auch entsprechend fokussieren, wäre die Erfolgsquote wesentlich höher: Man würde deutlich mehr Illegale aufgreifen und könnte die Abzuschiebenden danach den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozeduren überantworten.

 

Kein Rassismus

Aus vernünftiger Sicht wäre das auch jeder Person ganz rassismusfrei zumutbar - am Flughafen gibt es ja wie gesagt auch lückenlose Kontrollen infolge eines objektivierbaren kollektiven Anfangsverdachts und dort sind die Kontrollen noch viel intensiver als auf Bahnhöfen. Bei den Kontrollen aus ethnischen Gründen kann jeder, der sich ausweist und eine gesicherte Identität besitzt, ohne weiteres sofort seiner Wege gehen. Es passiert den Leuten definitiv überhaupt nichts. Wenn alles ok ist, müssen nicht einmal Daten aufgenommen werden. Soviel (eigentlich so wenig!) Kontrolle sollte zumutbar sein und sie stellt auch keinerlei Rassismus dar, weil ja keine wie immer geartete Verfolgung aufgrund des Merkmals "Hautfarbe" stattfindet, sondern eine durch Tatsachen belegbare und für die Sicherheit notwendige Suche von Illegalen und Kriminellen durchgeführt wird.

 

Und was ist mit den Unbescholtenen?

Man wird bei Kontrollen, die infolge des "Ethnic profiling" erfolgen, immer auch viele Unbescholtene kontrollieren (müssen), das ist unvermeidlich. Im Sinne der Allgemeinheit ist das aber in Kauf zu nehmen, denn das höhere Gut bei dieser Frage ist die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates und die Sicherheit der Bürger. Wir kommen auch mit den allerschönsten Menschlichkeits- und Menschenrechts-Phrasen nicht daran vorbei: Ein Teil der Illegalen und der abgelehnten Asylwerber stellt eine teils potenzielle, teils reale Gefahr für die Einheimischen dar. Man denke nur an die Kölner Silvesternacht und an die vielen Berichte über Bedrohungen, Vergewaltigungen, Überfälle, Messerattentate und sogar Morde.

 

Die politische Korrektheit als Bumerang

Wenn es nun aus politkorrekten Gründen ganz abscheulich und verwerflich sein sollte, ein "Ethnic profiling" durchzuführen, hat man diesen Gefahrenpotenzialen wenig entgegenzusetzen und man vergibt sich eine wichtige Möglichkeit des Eigenschutzes. Damit gefährdet man letztlich von Staats wegen die eigene Bevölkerung. Die ideologisch eingeengte Interpretation vom "strukturellen Rassismus", der angeblich bei den Behörden herrschen würde, erweist sich damit als kontraproduktiv.

 

In Wirklichkeit müssten alle Menschen mit dünklerer Haut bzw. nicht-europäischer Herkunft das höchste Interesse daran haben, dass solche Kontrollen flächendeckend eingeführt werden. Nur so kann man nämlich den guten Einwanderer vom weniger guten Illegalen unterscheiden. Und nur so kann man klar zeigen, dass es eben nicht um Rassismus geht, sondern um die Sicherheit und Freiheit der Bürger - auch jener mit anderer Hautfarbe.

 

Wenn man "Ethnic profiling" prinzipiell ablehnt oder nur in Ausnahmefällen zulassen will, so wie das die deutschen Richter getan haben, geschieht genau das Gegenteil von dem, was die Juristen und Menschenrechtler angeblich verhindern wollen: Man bekämpft den Rassismus nicht, sondern man fördert seine Verbreitung. Durch die offizielle Leugnung von Tatsachen wird das Ressentiment der Bürger befeuert, es entstehen Ängste und ein nur hinter vorgehaltener Hand ausgesprochener Generalverdacht gegen alles Fremde wird immer größer.

 

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Kommentare: 10
  • #1

    Walter (Donnerstag, 09 August 2018 08:50)

    Es hilft natuerlich sehr wenn ein Polizist masochistische Neigungen hat damit er diese Justiz besser verdaut. Jede Versicherung erstellt die Preise ihrer Polizzen durch Wahrscheinlichkeits Rechnungen. Dieselbe Einschaetzungsart ist jedoch der Polizei verpoennt ? Gruen/ links Denken vom feinsten.

  • #2

    asisi1 (Donnerstag, 09 August 2018 09:37)

    Weil seit gut 35 Jahren nicht richtig kontrolliert wird, haben wir diese Zustände!
    Die Politik hat es möglich gemacht, dass Menschen ohne Ausweise hier hereinströmen und uns drangsalieren Es ist mittlerweile so, dass wir über Asylanten nicht einmal mehr die Wahrheit sagen oder schreiben dürfen. Da setzt es Strafen für uns. Ob Sozialämter oder Krankenkassen oder Kindergeldkassen, allenthalben werden wir seit 30 Jahren von Fremden beschxx und die Politiker tun nichts dagegen. Es wird Zeit für eine Militärdiktatur, wo alle angeblichen "Demokraten" im Knast dahin sichen müßten!

  • #3

    boris (Donnerstag, 09 August 2018 13:05)

    Polizei hat das Recht zu kontrollieren,was soll das ganze?

  • #4

    julia (Donnerstag, 09 August 2018 13:45)

    die polizei soll einfach weiter alle möglichen leute kontrollieren und das ´wegen der hautfarbe, etc.´ in der begründung weglassen.

    in dem artikel steht lustigerweise auch noch: "Auch die Spekulation über die illegale Einreise wies Brandts ab: "Der Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja gesehen." "

    so ein schwachsinn! ein illegaler immigrant kann doch bitte genau so den bahnhof von außen betreten... einfach raus und rein gehen...

  • #5

    Elke (Donnerstag, 09 August 2018 18:30)

    Die Polizisten sollten halt noch ein oder zwei deutsche Omis kontrollieren und dann eine allgemeine Personenkontrolle daraus machen. Den Omis wird es egal sein.
    Mir ist es auch egal, ob ich mal kontrolliert werde und meinen Ausweis zeigen muss.
    Man muss gewisse Menschen mit den eigenen Waffen .......

  • #6

    Hartmut Pilch (Donnerstag, 09 August 2018 18:39)

    Das haben uns die Netzwerke der "MenschenrechtlerInnen" eingebrockt, die beratend auf Justiz und Gesetzgebung einwirken. Sie erlauben explizit keine Legitimierung rassistischer Polizeikontrollen (racial profiling) unter dem Zweck der Migrationskontrolle, denn auch Migrationskontrolle ist laut UNO-Menschenrechtsagenda als rassistisch anzusehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt beispielsweise:
    Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei: „§ 22 Abs. 1 a BPolG muss vom Gesetzgeber gestrichen werden. Die Regelung ist grund- und menschenrechtlich nicht haltbar. Sie verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sollte sämtliche Gesetzesbestimmungen, die entsprechende oder ähnliche Ermächtigungen enthalten, nach denen die Polizei ohne konkreten Anlass Personenkontrollen zum Zweck der Migrationskontrolle vornehmen kann, einer grund- und menschenrechtlichen Überprüfung unterziehen. Sie sind aufzuheben, da sie überdies gegen europäisches Unionsrecht zum Schengener Grenzraum (Art. 67 Abs. 2 AEUV sowie Art. 20 und 21 des Schengener Grenzkodex) verstoßen. Deutsche Gerichte sollten in der Zwischenzeit vom BVerfG durch Richtervorlage (Art. 100 GG) Entscheidungen einholen, ob § 22 Abs. 1 a BPolG oder ähnliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch vor dem Hintergrund, dass die Grundrechte – nach der Rechtsprechung des BVerfG – im Lichte der internationalen und europäischen Menschenrechte und der dazu einschlägigen Spruchpraxis auszulegen sind. Ob das Europarecht die bestehenden gesetzlichen Ermächtigungen der Polizei zu verdachtslosen Kontrollen zwecks Migrationskontrolle erlaubt, sollten deutsche Gerichte durch Vorlage beim EuGH klären lassen. Zudem muss das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot in der Polizeiarbeit fest und nachhaltig verankert werden.“
    https://vk.com/wall-113930409_9946

  • #7

    Reinhold Sulz (Donnerstag, 09 August 2018 19:18)

    Ich bin Österreicher. Als ich noch nicht in Wien wohnte sondern im angrenzenden Niederösterreich, ist jetzt gute 20 Jahre her, fuhr ich meistens mit dem Zug, manchmal aber mit dem Auto in die Arbeit. Da es in er Wiener Innenstadt keine kostenlosen Parkplätze gibt, stellte ich mein Auto in einer Gegend ab, die nahe der U-Bahn-Linie ist, die ich brauchte, (U1 Praterstern) um zu meiner Arbeitsstelle zu kommen. Blöderweise ein Viertel. dass dafür bekannt ist, dass dort der sogenannte Babystrich Wiens stattfindet. Minderjährige Prostituierte kursieren dort. Abends, wenn ich mein Auto wieder abholte, kam es schon vor, dass mich die Polizei angehalten hat. Sie wurden dort hinbeordert, um zu bewirken, dass der Babystrich dort eliminiert wird, inem die Kunden belästigt werden. Ich habe bei diesen Anhaltungen dann wahrheitsgetreu gesagt: Hab nur da geparkt. Die Polizisten haben mir vielleicht nicht geglaubt. Das habe ich als sehr unangenehm empfunden. Aber ich konnte einsehen, dass für die Polizei jemand, der dort herumfährt und nicht aus der Gegend ist, ein Täterbild verwirklicht. Was eine Überprüfung rechtfertigt.
    Das muss der Mensch aushalten.

  • #8

    Hast du Urlaub? (Donnerstag, 09 August 2018 21:39)

    Andere Blogseiten sind durch mehrmals gleiche Einträge versaut: bitte löschen!

  • #9

    Pan Dora (Donnerstag, 09 August 2018 22:02)

    https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/m-w-x-oder-divers-das-dritte-geschlecht-in-der-stellenanzeige-a2512647.html

    Wenn man bedenkt, daß es nur zwei Geschlechter gibt, sieht man, wie krank und korrupt unsere Gesellschaft bereits ist.

    Der Fisch beginnt vom Kopf zu stinken. Und das tut er kräftig!

  • #10

    nytau (Sonntag, 12 August 2018 10:36)

    Das ethnic profiling ist sehr wohl Rassismus, insofern es einen Menschen allein wegen seiner Hautfarbe und seiner Bewegungsmuster zum Verdächtigen, zum Täterprototypen macht.
    Man könnte ja auch mal weiße Familienväter profilen, sie sind ja schließlich die größte Quelle an Gewalt für Frauen (Häusliche Gewalt ist weit häufiger als irgendwelche fremden Vergewaltiger o.ä.). Wäre dass dann nicht auch gerechtfertigt?

    Außerdem: Wie sollen sich gut in Österreich etablierte Migranten mit dunklerer Hautfarbe jemals bei uns zu Hause fühlen, wenn sie an jedem Bahnhof, Flughafen oder sonstigen öffentlichen Orten mit Polizisten, oder auch nur bei der Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn als “verdächtig“, “hier nicht herpassend“, “fremd“ abgestempelt werden, indem sie stets gründlicher und öfter Kontrolliert werden.
    ethnic profiling klebt jedem/r mit dunkler Hautfarbe das Schild “mögliche/r Täter/in“ an.