Nebenjobs von Ärzten: Gut für alle!

 

Die Nebenbeschäftigungen von angestellten Ärzten sind derzeit wieder ein heißes mediales Thema. Anlass war der Fall des führenden Wiener Chirurgen, der im Rahmen seiner Zusatztätigkeiten sowohl in OP-Protokollen  des AKH wie auch gleichzeitig in OP-Dokumentationen anderer Spitäler aufschien. Die Sache wird gerade intensiv juristisch geprüft.  Die stets kampflustigen Patientenanwälte Pilz und Bachinger  haben sich aber sofort und grundsätzlich in die Nebenbeschäftigungen der angestellten Ärzte verbissen und  lautstark moniert, dass angestellte Ärzte nur angestellt sein sollten – und sonst nichts. Der Einzelfall wird so zum Anlass für pauschale und dunkle Verdächtigungen gemacht.

 

Was ist dran am Nebenjob?

Aber sind die Nebenbeschäftigungen wirklich so verdächtig, wie sie dargestellt werden? Die Antwort ist ein klares und fundiertes Nein. Die weitaus am häufigsten ausgeübte Nebenbeschäftigung des angestellten Arztes ist nämlich das Führen einer Ordination und das hat für alle Beteiligten (Patienten, Ärzte und Arbeitgeber/Spitalserhalter) ausschließlich positive Effekte. Kostentreibende oder die Öffentlichkeit übermäßig belastende Auswirkungen sind hierbei beim besten Willen nicht festzustellen.

 

Die Forderung, Nebenbeschäftigungen für angestellte Ärzte zu abzuschaffen, ist  demzufolge eine kontraproduktive Idee. Gerade jene angestellten Ärzte, die auch in Ordinationen tätig sind, können nämlich ihren Patienten im Sinne einer optimalen, weil kontinuierlichen Betreuung die ganzheitliche und effiziente Versorgung bieten, welche immer wieder gefordert wird. Wenn Ärzte  „ihre“ Kranken sowohl im Spital wie auch in ihren Ordinationen behandeln, ist das für die Patienten gut und auch für den Arzt. Und für das Gesamtsystem bleiben die Kosten gleich: Geht der Kranke nicht in die Ordination des Spitalsarztes, dann geht er eben zu einem anderen Arzt. Überdies sind die Praxen der Angestellten sehr oft Wahlarztordinationen, die den Kassen ohnehin billiger kommen.

 

Das Arbeitsrecht ist ein Randthema

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es für die Krankenhausträger als Arbeitgeber in den meisten Fällen unerheblich, was die Ärzte in ihrer Freizeit machen. Manche KH-Träger betrachten es sogar als günstig und notwendig, wenn die angestellten Ärzte in ihrer Freizeit Ordinationen führen, denn über die Ordinationen kann der Spitalserhalter Patienten gewinnen. Überdies wird dadurch auch die ebenfalls immer wieder kritisierte Schnittstellenproblematik zwischen stationär und ambulant verbessert: Bleibt die Behandlungshoheit bei ein und demselben Arzt, welcher den Patienten sowohl im Spital wie auch in der Ordination versorgt, ist die Frage der Schnittstelle automatisch gelöst. Doppelte und teure Befunderhebungen werden solcherart ebenfalls reduziert.

 

Und die Sonderklasse?

Auch die von den verschiedenen Kritikern immer wieder thematisierte Frage der Sonderklasse-Honorare ist klar zu beantworten: Über die Privat-Honorare lukrieren die Ärzte zweifellos ein zusätzliches Einkommen. Die Gehälter in den meisten Spitälern sind im internationalen Vergleich eher bescheiden – nicht zuletzt deswegen, weil es die Sonderklasse-Honorare gibt. Ein 40-jähriger Oberarzt beispielsweise verdient im Schnitt mit einer 50-Stundenwoche inklusive Nachtdienste etwa 3000.- Euro netto. Die Sonder-Honorare sind in Anbetracht der großen Verantwortung des Arztes und seiner langen, teils einkommenslosen Ausbildungszeit daher durchaus zu rechtfertigen.

 

Außerdem kassieren die öffentlichen Spitalserhalter von den Privatversicherungen für die Klassepatienten einen substanziellen Beitrag, der jedem Erhalter überlebenswichtig ist. Ebenso führen die Ärzte von ihren Honoraren einen Hausanteil an ihr Spital ab, welches wiederum mit diesem Zusatzeinkommen wirtschaften und diverse Investitionen tätigen kann. Ein besonderer Effekt der Sonderklasse ist daher die Tatsache, dass auf dieser Umwegfinanzierung auch die Patienten der Allgemeinen Klasse von den privaten Geldern profitieren. Insgesamt ist es für den Dienstgeber und damit auch für die öffentliche Hand von Vorteil, dass es die Privatpatienten gibt, denn durch die Privathonorare erfolgt unterm Strich eine Subvention des öffentlichen Gesundheitswesens. Und schließlich zahlen die Ärzte von den Klassegeldern auch noch 50% Steuern, welche wiederum der Allgemeinheit zufließen. 

 

Das Verbot von Nebenberuflichkeit zerstört einen Markt

Für die Privatspitäler ist es überhaupt eine Existenzfrage, dass es für angestellte Ärzte die Nebenbeschäftigung im Sinne der Ordinationsführung und der sogenannten Belegstätigkeit gibt. Jedes Privatspital ist Arbeitgeber von bis zu mehreren hundert Beschäftigten und die Privatmedizin ist ein Motor der Gesundheitswirtschaft. Würde man angestellten Ärzten das Betreiben von Ordinationen verbieten, käme es vermutlich auch im privaten Spitalsbereich zu dramatischen und negativen Entwicklungen, da diese Häuser von den Belegsärzten abhängig sind.

 

Die von einem gewissen Ressentiment getragene Argumentation gegen ärztliche Nebenbeschäftigungen und gegen die Privathonorare ist also bei näherem Hinsehen rational nicht nachvollziehbar. Es gibt demzufolge auch keinen triftigen Grund, den Ärzten, die immerhin einen Freien Beruf ausüben, irgendwelche konstruierten Verbote hinsichtlich ihrer gesetzeskonformen ärztlichen Tätigkeiten aufzuerlegen. Abgesehen von Einzelfällen, wo eine ärztliche Nebenbeschäftigung mit dem Interesse der Öffentlichkeit bzw. dem des Spitalserhalters kollidiert, macht es also keinen Sinn, Pauschalkritik zu üben und einen ganzen Berufsstand dadurch in ein schiefes Licht zu rücken.

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Leonhard (Dienstag, 16 Oktober 2018 13:17)

    Mein Sohn war Arzt im Krankenhaus und ich habe erlebt, was er mitmachte: Nachschicht, Sonntagsdienst, Stationsdienst und anschließend Ambulanz ( 16 Stunden und mehr) Ich habe ihm geraten in einer gut gehenden Praxis anzufangen, was er bis heute nicht bereut hat!