Das Fehlurteil

 

Dieses Verbrechen und seine Folgen haben sich allen ins Gedächtnis eingebrannt: Im Winter 2015 vergewaltigte ein 21-jähriger irakischer Flüchtling in einem Wiener Hallenbad einen 10-jährigen Buben. Der Täter wurde in erster Instanz (bei einem möglichen Strafrahmen bis zu 15 Jahren) zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Berufung verringerte nun der Oberste Gerichtshof (OGH) die Strafe auf vier Jahre. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Große Aufregung

Die medialen Wogen gingen nach dem OGH-Urteil hoch, denn nach dem allgemeinem Rechtsempfinden hätte dem Täter eine höhere, wenn nicht sogar die Höchststrafe gebührt. Die Verringerung versteht demzufolge fast niemand. Der OGH dürfte jedenfalls mit dieser Reaktion der Öffentlichkeit gerechnet haben, denn die Höchstrichter argumentierten die Strafreduktion über die Maßen ausführlich und verfassten sogar eine umfangreiche  Presse-Mitteilung dazu.

 

Die "Unbescholtenheit" als Farce

Als Hauptgrund für die Abänderung des Urteils wurde die Unbescholtenheit des Irakers herangezogen. Wie die Höchstrichter bei einem Flüchtling, dessen Herkunft und Vorleben ja nicht exakt zu eruieren sind, diese Unbescholtenheit festgestellt haben, bleibt jedoch unklar. Diese sonderbare Unklarheit trägt zur allgemeinen Erbostheit über dieses Urteil natürlich massiv bei. Da nützt es auch nichts, dass die Unbescholtenheit damit erklärt wurde, der erst kurz im Lande befindliche Iraker hätte bei uns keinerlei Vorstrafen aufzuweisen. 

 

Verschwurbelte Begründungen

Ebenso wurde angeführt, dass ein reumütiges Geständnis vorliege und der Täter ein sogenannter "junger Erwachsener" sei. Überdies bemerkte der OGH-Vorsitzende, dass es nur eine einmalige Untat gewesen sei und "keine jahrelange Missbrauchshandlung im Familienkreis" vorliege. Das alles wären somit Milderungsgründe, die den Schweregrad des Verbrechens relativieren und daher denselben überwiegen würden. Schließlich meinten die obersten Richter noch, "es könnte sein, dass es keine Langzeitfolgen für das Opfer gibt" - obwohl dem 10-jährigen Kind bereits eine posttraumatische Störung diagnostiziert worden ist.

 

Tendenziöser Eindruck

So weit, so schlecht. Man gewinnt sowohl aus dem Urteilsspruch des OGH und erst recht nach dieser nachträglichen Presse-Aussendung, in dem der Spruch nochmals wortreich erklärt und begründet wurde, einen ziemlich unguten Eindruck von unserer Judikatur, wenn es um die Rechtssprechung im Zusammenhang mit kriminellen Asylanten geht. Hier sollte offenbar ein migrationspolitisches Exempel statuiert werden und der Rechtsstaat soweit wie möglich im Sinne eines in den Augen des OGH besonders schützenswerten fremdländischen Täters mit Asylstatus instrumentalisiert werden.

 

Haarsträubend und unfassbar

Man muss kein Jurist sein, um die wirklich dramatischen Inhalte dieser Causa klar zu erkennen: Ein irakischer  Flüchtling findet in Österreich Schutz und Hilfe, er hat sogar die Möglichkeit, hier ein neues Leben zu beginnen. Die Republik und natürlich die NGOs kümmern sich um ihn und schenken ihm Vertrauen. Nach kurzem Aufenthalt plagt den Migranten aber der Trieb und er missbraucht nicht nur die Gastfreundschaft und das Wohlwollen unseres Staates, sondern, noch viel schlimmer und eigentlich unvorstellbar, auch ein unschuldiges Kind. Als Erklärung gibt er im Erstverfahren sinngemäß an, schon monatelang keinen Verkehr gehabt zu haben und die "Gelüste seien mit ihm durchgegangen".

 

Die Tat wiegt doppelt

Der Kriminelle hat damit im Grunde eine doppelte Schandtat begangen und wäre in einem ideellen Sinne daher auch doppelt zu bestrafen. Warum nur ideell: Die Rechtssprechung sieht für ausländische Straftäter, welche die Gastfreundschaft der Nation und ihren eigenen Schutzstatus als Asylberechtigte verbrecherisch missbrauchen, keine gesonderte Bestrafung vor. In der Judikatur zählt nur das österreichische Strafgesetzbuch. Das Schlimmste, was einem kriminellen Ausländer mit Asylstatus neben der Bestrafung nach dem StGB passiert, ist ein Verfahren zur Aberkennung des persönlichen Asylrechts.

 

Richter machen Politik

Im gegenständlichen Fall wollten die Richter offenbar einem von ihnen vermuteten ausländerfeindlichen Ressentiment in der Bevölkerung gegensteuern, das klingt zwischen den Zeilen ihrer Erklärungen jedenfalls durch: "Man müsse das Augenmaß bewahren", sagte der Vorsitzende. Klüger wäre es gewesen, sie hätten einfach die Entscheidung der Ersten Instanz bestätigt. Denn jetzt hat der OGH genau das Gegenteil von dem erreicht, was er vermutlich wollte: Der Volkszorn ist da und niemand kann diesen OGH-Entscheid nachvollziehen.

 

Keiner versteht das

Es gibt sogar viele Bürger, die hier eine besonders migrationsfreundliche Art von politisch gefärbter Justiz vermuten und das Urteil für eine Art peinliche Unterwerfungsgeste in Richtung orientalischer Migranten halten. "Das ist für diese Leute ja eine Einladung, hier zu vergewaltigen" - so lautet ein oft gehörtes Zitat dazu. Verglichen mit der drakonischen, womöglich lebensbedrohlichen Strafe, die den Übeltäter in seiner Heimat erwartet hätte, ist der OGH-Spruch an Milde auch wirklich kaum zu überbieten.

 

Die Konsequenzen

Wir lernen daraus: Der Gesetzgeber sollte endlich darüber nachdenken, gesonderte Gefängnisstrafen für den Missbrauch unserer Gastfreundschaft und des Asylstatus einzuführen. Wer Gewalttaten als Schutzbefohlener ausübt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren. "Milde und Augenmaß" sind hier völlig fehl am Platz. Eigene Straflager, welche die EU in einem orientalischen oder nordafrikanischen Land oder auf einer griechischen Insel errichtet, wären dafür bestens geeignet. 

 

Und weiters sollte sich der österreichische OGH strikt davor hüten, in irgendeiner Weise (migrations-)politische Überlegungen in seine Entscheidungen einfließen zu lassen. Das geht in jedem Falle schief und schadet dem guten Ruf der österreichischen Judikatur. Nicht zuletzt erschüttern solche Urteile das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und erodieren den durch die Migrationskrise ohnehin angegriffenen Zustand der Republik nur noch mehr.

 

 

 

 

 

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Kommentare: 33
  • #1

    michaelcollins (Montag, 29 Mai 2017 06:58)

    Mich würde interessieren, wie die Richter entschieden hätten, wäre es ihrem Sohn oder Enkel so geschehen.
    Hat doch dieses Monster in der Erstinstanz behauptet, das Opfer hätte ihn verführt.
    Und ja, es ist ein Freifahrschein für weitere Vergewaltiger. Wenn sie nur keine Österreicher sind. Bzw manchmal doch und mir ist schon öfter der Gedanke gekommen, dass die Richter Pädophilen nicht ganz objektiv gegenüberstehen.

  • #2

    Dr. Werner Lang (Montag, 29 Mai 2017 07:31)

    Richter haben nach dem Gesetz zu urteilen, doch dieses lässt ihnen zu grossen Ermessensspielraum. Das ist nicht mehr Gewaltenteilung, sondern Verschiebung der Verantwortung vom gewählten Gesetzgeber an die ernannte Exekutive. Zu tadeln sind deshalb nicht die Richter, sondern unsere Gesetzgebung.

  • #3

    Diederich Heßling (Montag, 29 Mai 2017 08:56)

    Die Justiz hatte den Auftrag, sich selbst zu diskreditieren und dieses mit großem Medienrummel auch noch dem letzten Österreicher zu vermitteln. Ob es gelungen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber jeder sollte jetzt sehen, daß auch die Judikative das österreichische Volk endgültig verraten hat. Jeder möge seine Konsequenzen daraus ziehen!

  • #4

    lucki (Montag, 29 Mai 2017 09:57)

    Die Namen der beteiligten Richter bitte.
    Die Datenbanken für Nürnberg 2.0 wollen gefüllt werden.
    Dort wird dann im tatsächlichen Namen des Volkes das Urteil über solche gesprochen werden. Gerechtigkeit muß sein.

  • #5

    spring (Montag, 29 Mai 2017 10:10)

    Solche leichtfertige Urteile sind der Leitfaden für weitere Vergewaltigungen und Kriminalfälle. Es ist nichts zu befürchten in so einem milden Land, hier geschieht einem nur Milde und Verständnis.

  • #6

    Martin H. (Montag, 29 Mai 2017 11:10)

    Solche Urteile sind das Ergebnis vom Marsch durch die Institutionen der 68er. Im gleichen Atemzug werden Bioösterreicher für eine falsche Meinung ,selbst wenn sie noch so obskur ist, länger ins Häfn gesteckt.
    Da läuft etwas gründlich schief.

  • #7

    D.D. (Montag, 29 Mai 2017 12:14)

    Eine kleine Story, die zeigen mag, warum alles so ist, wie es ist, auch so weitergehen wird, und warum der Wahlsieger im Herbst bei euch auch jetzt schon feststeht, solltet ihr euch nicht von eurem alten Selbst, eurer eigenen Unehrlichkeit, eurer Verhaftung in vorgestellte Sicherheiten verabschieden.

    Eine Gesprächsdiskussion ergab sich, in der ich eine mir befreundete, mediengläubige, links-liberale Frau, Mutter von 3 Kindern, wirklich rücksichtslos mit Argumenten zuschüttete, warum sich zutragende Ereignisse, auch sog. Terror, in den Medien oft genug frisiert, entstellt, umgestellt oder gar zugedeckt wird.
    Sie konnte ihre Position der Wahrheitsvertretung für die Medienberichtserstattung nicht lange halten und wand sich bis zum Ende wie eine Schlange.
    Und noch bevor ich willens war, noch zuzulegen, kam dann das augenöffnende Geständnis:
    "Wie sollte ich auf die Idee kommen, deinen Argumentationen zu folgen. Ich habe 3 Kinder grosszuziehen und kann mich keinem Risiko aussetzen."
    Klaro Leute? Hier wird ein Spiegelbild sichtbar. Und ihr werdet ebenso wählen gehen im Herbst, wie diese Mutter, mit oder für eure "ach so gefährdeten, inzwischen richtig teuer gewordenen Kinderlein ". Männer und Frauen gemeinsam werden ihr Kreuzlein alle für ihre "ach so wichtigen jobs", 14 Renten, zur Tilgung der brennenden Kredite.
    Auch eure Kriecherei vor zahllosen reingekommenen Fremden, denen Integration und Dankbarkeit ein Fremdwort ist, die vor allem eure Angst "riechen", es wird alles weitergehen. Europa wird weiter die Grenzen offenhalten, wurde am Wochenende beim G7 offensichtlich.
    Ihr pfeift dabei auf eure erworbenen Freiheiten - weil ihr euch dafür im Gegenzug Sicherheit erhofft. Sicherheit, das alles "beim alten bleiben kann", womit heutzutage zumeist das EINKOMMEN gemeint ist.
    Und was wird das Ende eures Liedes sein?
    Das ist doch heute schon absehbar. Oder etwa nicht? Und ihr wisst es sogar.
    Also BITTE nicht diese Töne - Politiker würden euch verraten - IHR SELBST VERRATET EUCH TÄGLICH AUFS NEUE - der eigentliche "Feind" kommt erst später von aussen, zunächst kommt er von innen.
    Ihr seid euch nicht einig, ihr habt völlig unterschiedliche Ziele, lasst eure Alten in unwürdiger Behandlung in Heimen, werft euch nieder vor den Wünschen eurer Kinder, seht den Niedergang im Schul-Ausbildungswesen, beobachtet überall zunehmende Korruption.
    Es mangelt am MUT zur Veränderung. Ihr steckt derart voller Ängste, selbst der Angst vor zu verteigender Freiheit, so dass ihr (unbewusst?) ihr Ende wählt und dabei noch mit schmerzverzerrter Mine lallt: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Und wieso sollten gerade Menschen, tätig in der Justiz, anders sein als anderswo im Volk?
    Zeigt nicht mit Fingern auf die. Die sind bloss euer Spiegel.

  • #8

    Raimund Ortner (Montag, 29 Mai 2017 13:33)

    Das ist ein Blödsinn da gehts nicht um "Milde", die Argumentation war einerseits dass die schwere der Straftat doppelt gewertet wurde. Logisch im Paragraphen geht es bereits um schweren sexuellen Mißbrauch (§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen vs. § 207 StGB Sexueller Mißbrauch von Unmündigen), da ist das herausgreifen der schwere der Tat eine Doppelwertung. Und das zweite Argument ist das Augenmaß, das zielt aber auf das RECHTLICHE Augemaß ab, denn es gibt nun mal einen Strafrahmen. Wenn man diese für eine Einzeltat komplett ausreizt, wo ist da der Unterschied zu den Monstern ala Fritzl, Prikopil, Serientätern? Sie reihen sich hier in die nach "Rachejustiz" geifernden Wortmeldungen ala Kronen Zeitung und Co ein, ohne das ganze nüchtern zu bewerten. Und logischerweise zählt dann hier die "Unbescholtenheit", Serientäter oder Einzeltäter ist nun mal ein Unterschied. Und so schlimm die Tat auch ist, der Sinn der Gesetz ist nicht "Rache" und bedarf eine ojektiven nicht "gefühlten" Anwendung, sonst landen wir bei lauter kleinen Roland Freislers.

  • #9

    Diederich Heßling (Montag, 29 Mai 2017 14:00)

    @ D.D.
    Ihrem Beitrag ist nichts hinzuzufügen!

    @Raimund Ortner
    Machen Sie sich bereit für den Fußmarsch nach Workuta!

  • #10

    Johann Nowotny (Montag, 29 Mai 2017 15:38)

    Leute wie Raimund Ortner sind die gleichen, wie gewisse Gruppierungen ab 1933. Deshalb hat das Ganze funktioniert. Die Geschichte wiederholt sich.

  • #11

    os2tom (Montag, 29 Mai 2017 16:10)

    @#2
    „…Zu tadeln sind deshalb nicht die Richter, sondern unsere Gesetzgebung.“
    Richtig wäre mMn:
    „Zu tadeln sind deshalb nicht nur(!) die Richter, sondern auch(!) unsere Gesetzgebung.“
    Denn dir Richter hätten schon die Möglichkeit zumindest das Maximalmaß zu verhängen – obwohl auch dieses für einen Iraker so aussieht als hätte man ihn zu einem 15-jährigen Wellnessaufenthalt mit All-inclusive-Bewirtung „verdonnert“, verglichen mit den Haftbedingungen in seinem Land.
    Die PolitikerInnen und RichterInnen werden sich so lange spielen bis die ersten „Bereicherer“ erschlagen in den Straßen liegen oder von den Laternen hängen. Und dann wird das Geschrei wieder laut sein. Will man deeskalieren muss man jetzt richtig und gerecht handeln, also auch den „Gästen“ zeigen wie sie sich hier zu benehmen haben, und wenn sie es nicht verstehen(wollen) mit der ganzen uns zu Verfügung stehenden Härte zuschlagen – sofort beim ersten Mal und nicht erst beim 300sten „Einzelfall“.

  • #12

    helmut-1 (Montag, 29 Mai 2017 19:00)

    "Das Schlimmste, was einem kriminellen Ausländer mit Asylstatus neben der Bestrafung nach dem StGB passiert, ist ein Verfahren zur Aberkennung des persönlichen Asylrechts.".
    Es ist aus dem Bericht nicht ersichtlich, dass das auch erfolgt. Weiß jemand dazu Näheres?

  • #13

    Richter (Montag, 29 Mai 2017 19:31)

    Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
    vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk und es gnade euch Gott!

  • #14

    Das ist wieder mal ganz Franz: Die (Montag, 29 Mai 2017 22:21)

    Kleinstverbrecher hart bestrafen und die oberübelsten Wirtschaftsverbrecher zurück in die Schweiz, an noch bessere Posten und in den NR Ösireichs. Ein toller Typ ist so einer.

  • #15

    Ja, ja: (Montag, 29 Mai 2017 22:39)

    http://myfonts-wtf.s3.amazonaws.com/2e/2e975e1b421cf1a8ef68e14d872e3d9e.43144.jpeg

  • #16

    Adept (Montag, 29 Mai 2017 23:46)

    #14
    'Kleinstverbrecher' sind also jene, die 10jährige Buben vergewaltigen?
    Daraus kann man ersehen, dass Sie ein gefühlskalter Außerdischer sind.
    Solche Leute wie Sie braucht keine Gesellschaft .

  • #17

    Raimund Ortner (Dienstag, 30 Mai 2017 07:28)

    @Diederich Heßling
    Jo mei, ein Arbeitslager würde vielen gut tun, auch ihnen um wieder zu einem vernunftbegabten logische denkendem Menschen zu werden.

    @Johann Nowotny
    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Der Ruf nach der Gefühlsjustitz der Rechten und Gesinnungsjustitz der Linken führt zu Richtern ala Roland Freislers (wenn man schon bei 1933 und später bleibt). Ich habe lieber "schlechtes" Recht nach objektiven Kriterien angewendet auch wenns mir nicht passt, als wie dass der Richterspruch bei "gutem" Recht von politischer Großwetterlage oder subjektiven Massengefühlen abhängt.

    Ihr beide gehört jedenfalls nicht zu den vernunftbegabten Menschen denn auf mein vorgebrachte Argumentation habt ihr nichts zu erwidern außer "heißer" Luft. Gehts in die Politik egal ob Grün oder Blau vom Populismus und Gefühlsgepoltere habts ihr ja schon mal viel Ahnung. Bei beiden Richtungen brauchts nur Hirnsausen und die Fähigkeit zur oralen Entleerung des Rektums, die besitzt ihr.

  • #18

    Helmut Rudolf Kowanz (Dienstag, 30 Mai 2017 08:25)

    Auf Vergewaltigung steht #Lebenslänglich; FÜR DAS OPFER!
    Woher will eigentlich der vorsitzende Richter des OHG wissen, dass der geschändete Bub keine Spätfolgen durch die Straftat erleidet? Schon erstaunlich, die hellseherischen Fähigkeiten dieses Herrn! Die Erfahrung lehrt, dass Geschändete meist noch viel später im Leben unter schweren, seelischen Traumata leiden.

  • #19

    Martin H. (Dienstag, 30 Mai 2017 08:58)

    Solche Kreaturen müssen lebenslänglich weggesperrt werden, auch wenn es Mitmenschen wie Raimund Ortner nicht paßt.

  • #20

    Raimund Ortner (Dienstag, 30 Mai 2017 10:15)

    @Martin H.
    Fähigkeit zum sinnerfassenden "Lesen"? Ich habe nie gesagt das mit das Urteil passt oder nicht passt, oder ob ich nicht auch für eine härtere Strafe wäre. Meine Aussage zielte einzig und alleine darauf ab dass die Aussage "Fehlurteil" Humbug ist. Da die derzeitige Rechtslage einen Strafrahmen vorsieht (1-10 Jahre) in diesen Strafrahmen muss alles reinpassen vom Serientäter bis zum Einzeltäter etc. Und dass mit "Augemaß" nicht Milde oder Gnade gemeint ist sondern, der Umstand das bei der Ermittlung des Strafmaßes innerhalb des Strafrahmen es sehr wohl einen Unterschied macht ob Serien- oder Einzeltat etc., der Sinn eines Strafrahmens ist nun mal solch eine Würdigung und Unterscheidungsmöglichkeit. Und es zeugt eher von funktionierenden guten Justitz wenn Richter gegen eigene oder sonstige "Gefühle" das Recht objektiv wie vorgesehen anwenden, egal ob jetzt der Strafrahmen zu klein, der Praragraph richtig oder falsch ist. Er wendet nur an wie vorgesehen, wenn einem das Gesetz nicht passt, kritisiert nicht die Judikative sondern die Legislative. Ein Richter soll Recht sprechen und nicht Recht beugen nur weil es einem gerade so passt und die zugrundeliegenden Gesetze zu schwach sind, so wie ihr es verlangt. Gegen Gesinnungsjustiz/Willkürjustiz auftreten und selbst plötzlich nach ihr fordern, Wasser predigen und Wein saufen. Ihr seid Schizos oder Heuchler.

  • #21

    michael collins (Dienstag, 30 Mai 2017)

    an Raimund Ortner
    -----------------------------
    So ein Pech, dass die Erstinstanz so gar keine Ahnung von Ihrer Argumentation gehabt hat und das Strafmaß deutlich höher angesetzt hat.
    Sie, werter User sind das Musterbeispiel für, ich nehme an Sie sind `Jurist, wie die Ideologie voll zuschlägt, Sie verteidigen nicht das Recht, sondern Ihre Ideologie. und die drei österr. Monster maben ja sein müssen. drei ! und im Vergleich sind es wieviele der zugewanderten ? das lassen Sie ja nicht gelten.

  • #22

    michael collins (Dienstag, 30 Mai 2017 11:59)

    PS herr Ortner:

    Sie verteidigen das Urteil doch nur deshalb, weil es in Ihr Weltbild passt. Wie würden Sie protestieren, würde ein Urteil an einen Rehten im Strafmaß herabgesetzt !
    im Übrigen, mit keiner Silbe lassen Sie Mitgefühl für das Kind erkennen. Das ist ja sicher nicht besonders wichtig. Kolateralschaden, stimmts ?
    im Irak gäbe es für den Vergewaltiger von der Opfersippe lebenslänglich mit sofortigem Antritt.

  • #23

    edwige (Dienstag, 30 Mai 2017 14:11)

    Wenn Sie, Herr R.Ortner schon so rechtskundig sind (oder zumindest tun), dürften Sie niemals diesen Vergewaltigungsfall mit einem Fritzl oder Priklopil vergleichen bzw. versuchen, die Fälle in ein- und denselben Deliktrahmen zu zwängen. Denn bei F. und P, kommt ja noch das keinesfalls unerhebliche Vergehen der Entführung/Freiheitsberaubung hinzu. Also erübrigen sich Ihre Argumente auf ganzer Linie.

  • #24

    Raimund Ortner (Dienstag, 30 Mai 2017 14:34)

    Echtjetzt ihr schimpft mich irgendeine Ideologie verteidigend? Oder wer hier Gesinnungsjustitz fordert? Die einzige Ideologie der ich anhänge ist die Vernunft, mehr nicht und das man abundzu zurücktritt und etwas nüchtern betrachtet. Für Justitia ist es erstmal egal ob der Täter In- oder Ausländer ist, ein Recht für alle, auch der ansetzbare Maßstab muss für alle gleich sein. Der Ansatz Ausländer härter zu bestrafen als einen Inländer ist genauso falsch, wie so manches tatsächlich milde Urteile gegen Ausländer wegen Traumatisierungsverständisgeschwafel. Und was der Erstrichter "nicht wusste", wurde ja entsprechend das Strafmaß geändert, wegen einer Doppelwertung (weil schon im Paragraphen) und der rechtlichen Angemessenheit -> weil vom Gesetzgeber=Parlament so vorgesehen, eure Parlamentarier könnt ihr anpflaumen nicht jene die mit dem Arbeiten müssen was sie vorgesetzt bekommen. Wäre ja ganz einfach anstatt Strafrahmen prinzipiell nur ein Strafmaß ohne sonstige Berücksichtigung und Werungen, hat die Sharia auch so einfach, Diebstahl ist Diebstahl Hand ab (egal ob aus Hunger oder Gier). Im Endefeckt seid ihr nicht besser als jene die ihr verurteilt.

    Was das Mitgefühl betrifft, Rechtssprechung ist etwas nüchternes nicht "Gefühliges" was sich an vom Gesetzgeber vorgegeben Kriterien halten muß. Gott sei Dank, wenn jeder Richter das Strafmaß nach seiner Laune und der Stimmung im Verhandlungssaal festsetzt, wäre das Justitzsystem nicht nur schwach sondern gleich Schwachsinnig.

    Und ob ich Mitgefühl habe oder nicht, tut erstens einmal nicht zur (objektiven) Sache, das Hinstellen als herzloses gefühloses Schwein ist kein Argument sonder nur eine andere Form der Nazi/Ideologie/Linkenkeule, ein Totschläger. Nur weil man nicht ,wie hier die meisten, geifernd nach dem Kopf von Täter, Richter und Staatsanwalt ruft und schon mal ein Freitagstolleranzfestl nach saudiarabischer Art vorbereitet, sondern den Verstand bemüht, sagt das noch lange nichts über die emotionale Befindlichkeit aus.

  • #25

    Raimund Ortner (Dienstag, 30 Mai 2017 14:43)

    @edwige
    Die Argumentation ist nicht hinfällig F und P dienten nur als Beispiel dass es einen qualitativen und quantitativen Unterschied zwischen einer Serientat oder einer Einzeltat gibt, dafür ist der Strafrahmen da. Gut und wie ändern? Setzt man keinen Strafrahmen sondern immer gleich Höchstrafe an, spätetens nachdem der erste Merhfachkinderschänder verurteilt wurde, werdet ihr genauso geifern warum der nicht mehr bekommt .......

  • #26

    Rosinante (Dienstag, 30 Mai 2017 17:07)

    Nun gut. Das wäre die besondere Kultur der Zuwanderer? Ja dann sollten wir uns mal an unsere Kultur erinnern. Auge um Auge, Zahn um Zahn...
    Mal schauen, ob der richetr dann die ähnlichen Argumente anwendet..

  • #27

    Tyler (Dienstag, 30 Mai 2017 17:31)

    Also so langsam geht mir das Mitleid wirklich aus - sooooo unendlich viele negative Schlagzeilen, und keiner merkt, dass es schon lange keinen Rechts-, sondern nur noch einen Unrechtsstaat gibt.

    Mal eine doofe Frage: was ist denn mit dem Vater des Buben? Also wenn das mein Kind waere, dann waere der Iraker nicht mehr unter uns. Oder nur noch ein entmanntes Stuck Fleisch, das von irgendwelchen Maschinen kuenstlich am Leben gehalten wuerde...

  • #28

    michaelcollins (Mittwoch, 31 Mai 2017 08:16)

    an Herrn Ortner
    Ich wollte Ihnen nicht mehr antworten, denn mit einem Fanatiker zu argumentieren ist meist sinnlos.
    Weil Sie die Vernunft anführen, ich bin sicher, Mao, Stalin, Hitler und der von Ihnen genannte Richter Freisler hatten ebenfalls ihre vernünftigen Gründe für ihr Handeln.
    Und dass Sie Traumatisierung anführen, das ist ja nun das allersimpelste Argument, dass seinem Verteidiger anführen kann. Der nächste Vergewaltiger ist vermutlich von den drei jahren Strafe traumatisiert.
    Aber dass Sie die User mit dem Vergewaltiger gleichsetzen, da haben Sie eindeutig den Rahmen der Vernunft überschritten. Aber so ist das nun einmal, wenn man einem Fanatiker kontra gibt. Dann brechen alle Vernunftdämme, auf die er sich so gerne Beruft.
    und als Schlusswort: Sie haben sich sehr viel Mühe gemacht, den Vergewaltiger zu verteidigen, wo bleibt Ihre Mühe, nur ein Wort zum Opfer zu sagen ? Ach so, verstehe, da kann man Vernunft nicht mehr bemühen. Dass es schon längst eine Gesinnungsjustiz gibt, kehren Sie souverän unter den Tisch.
    Aber warten Sie noch einige Jahre, dann dürfen Sie sich auf die nächste Rechtsordnung freuen, wenn hier der Islam übernimmt. Die Scharia ist ja bekanntlich äusserst gerecht. Vor allem gegen die sog. Ungläubigen. Dann können Sie die Urteile weiter gejubeln.

  • #29

    michaelcollins (Mittwoch, 31 Mai 2017 08:29)

    an Helmut-1
    Ich befürchte folgendes: man könnte im Irak auf dieses Urteil aufmerksam werden und nachforschen, ob der Vergewaltiger im Irak ebenfalls Delikte begangen hat, dann droht ihn die Todesstrafe und unsere sog. humanitären Richtlinien würden eine Abschiebung verhindern, die Linken sowieso. Dann darf sich das nächste Kind auf eine Bereicherug freuen.
    Unser rechtskundiger herr Ortner hat ganz zufällig vergessen zu erwähnen, dass der Vergewaltiger in der ersten Instanz nicht Trauma angeführt hat, sondern das Kind beschuldigt hat, ihn verführt zu haben. und So ein Monster verteidigt Herr Ortner sehr wortgewandt. Mir graut vor so einem "Verteidiger".

  • #30

    Reiner (Mittwoch, 31 Mai 2017 09:03)

    Nachdem nun eigentlich allgemeiner bekannt sein sollte, daß alle Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte direkt oder indirekt (Zwangs-)Mitglieder der privaten, Banken-eigenen BAR-Association sind, sollten derartige Interessen-geleitete Entscheidungen, welche nachvollziehbaren und eigentlich auch bekannt sein sollenden langfristigen Plänen dienen, nicht verwundern.
    Eher noch dient die ausbreitende Diskussion derartiger "Verwunderung" jenen Plänen und Interessen, da sie - am eigentlichen Thema (Privatgerichtsbarkeit im privaten Handelsrecht) vorbeigehend - die tatsächliche Problematik verschleiert.

    Für DE gälte rechtmäßig § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes:
    Die Gerichte sind Staatsgerichte.
    Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben.
    Heute, in der privatisierten Gesetzesfassung jedoch:
    "§ 15 (weggefallen)"
    https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
    (Es fehlte seit 1919 und fürderhin der rechtmäßige gesetzliche Gesetzgeber; vergl. u.a. z.B. BVG-Urteile zum Wahlgesetz oder auch die mit den Bundesrechtsbereinigungsgesetzen 2006 ff. weggefallen §§ zum territorialen Geltungsbereich der Gesetze (Die Gerichte sprechen nunmehr vornehm verschwurbelt von "Anwendungsbereich").)

  • #31

    Martin H. (Mittwoch, 31 Mai 2017 12:06)

    @R. Ortner,
    ihre Haarspalterei können sie sich sparen, denn wenn es so weitergeht werden noch andere Zeiten ins Land ziehen und dann wird sicher auch unsere "Justiz" ihr Fett abbekommen. Weit haben wir es gebracht!

  • #32

    Franz Wenz (Mittwoch, 31 Mai 2017 19:16)

    Was denkt der verantwortliche Richter wenn seinem Kind dieses Unrecht widerfährt ?
    Urteilt er dann anders?

  • #33

    Offensichtlich (Donnerstag, 01 Juni 2017 22:40)

    haben einige eine konkrete Vorstellung von Politik:

    https://www.youtube.com/watch?v=Bd_Y9CiOzxU

    Tja, da is’ viel dran!