Auch Verfassungsrichter könnten irren

 

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat am 9. Juni 2016 endgültig eine Klage abgewiesen, in der zwei homosexuelle Franzosen die Ehe als diskriminierende Einrichtung bezeichnet haben, weil sie nur für die gesetzliche Verbindung von Mann und Frau vorgesehen ist. Die beiden wollten erreichen, dass die Ehe im Sinne der Gleichheit und der Menschenrechte für alle zugänglich sein sollte. (Casus: Chapin et Charpentier c. France, Urteil Nr 40183/07). Der EGMR sagte einstimmig Nein zu diesem Anliegen der Franzosen. Die Richter sahen keine Diskriminierung, denn die Ehe ist ihrem Grunde nach nur für Mann und Frau gedacht, so lautete die logische und auch für Nicht-Juristen leicht nachvollziehbare Begründung.

 

Und täglich grüßt die Homo-Lobby

Anders gesagt: Es gibt zu dieser schon oft und sehr häufig auch intellektuell unredlich diskutierten Angelegenheit namens "Ehe für alle" eine profunde Judikatur des hoch angesehen EGMR. Trotzdem fühlte sich in Österreich ein lesbisches Paar berufen, beim Verfassungsgerichtshof  eine Beschwerde wegen Diskriminierung einzureichen: Die beiden Damen leben in Eingetragener Partnerschaft und haben vor einiger Zeit in Wien die Zulassung zur Eheschließung beantragt. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und in der Folge vom Verwaltungsgericht Wien mit dem Hinweis auf Paragraf 44 ABGB abgelehnt.

 

Der Marsch durch die Institutionen

Das Paar wandte sich daraufhin an das Höchstgericht, weil es in der Ablehnung nicht nur eine Diskriminierung für sich selber sieht, sondern auch für sein Kind, zumal dieses bislang als "unehelich" gelte und daher gesellschaftlich benachteiligt sei - so lautet die hanebüchene Begründung. Warum die beiden Damen das Kind für ihr Anliegen vorschieben, muss noch genauer beleuchtet werden: Wenn "uneheliche" Kinder wirklich benachteiligt sind, dann müssten ja logischerweise alle heterosexuellen Eltern unehelicher Kinder danach trachten, sofort die Ehe einzugehen, damit ihre Kinder eben nicht im Nachteil sind. Ob sich der VfGH mit diesem Aspekt auch beschäftigen wird? Zu Ende gedacht müsste das im Sinne des gefährdeten Kindeswohls ja zur Heiratspflicht für alle Eltern führen. Denn erst dann sind alle Kinder gleich - zumindest, wenn man der Logik der Lesbierinnen folgt. 

 

Man merkt die Absicht und ist verstimmt

Zurück zur "Ehe für alle". Nichts anderes als der Wunsch zur Etablierung derselben steckt hinter der Beschwerde des Wiener Paares. In Deutschland wurde die "Ehe für alle", die rational betrachtet nur eine verquere Paraphrase auf das einzigartige und wesenhaft nicht erweiterbare Institut "Ehe" darstellt, im Sommer politisch abgestimmt und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten war dafür. In Deutschland dürfen daher seit 1.10. Männer Männer und Frauen Frauen heiraten. Die Implikationen dieser im Freudentaumel der oktroyierten Gleichheit getroffenen Entscheidung sind noch gar nicht abzusehen. Die schlaue Kanzlerin Merkel, die selber die betreffende Abstimmung angezettelt hatte, stimmte übrigens dagegen. Und, notabene: Die Einführung der "Ehe für alle" war eine demokratische Entscheidung, da war kein Verfassungsrichter involviert.

 

Österreich sagte Nein

Im österreichischen Parlament wurde vor dem Sommer ein ähnlicher Antrag, der von den bei der letzten Nationalratswahl politisch verblichenen "Grünen" gemeinsam mit den NEOS eingebracht wurde, mit klarer Mehrheit abgelehnt. Sogar eine erkleckliche Anzahl von Sozialisten stimmte damals dagegen. Eine ganze Reihe von Abgeordneten hat sich also ihren gesunden Menschenverstand bewahrt. Offenbar wird daher nun von den üblichen Lobbyisten versucht, über die juridische Seite einen neuen Anlauf zu nehmen, um die linksideologisch ständig gepushte  "Ehe für alle" in die österreichische Gesellschaft einzuführen. Die Verfassungsrichter sollen jetzt schaffen, was die Ultra-Linken im Parlament nicht zusammengebracht haben.

 

Ist das noch Demokratie?

Da stellt sich nun doch eine essenzielle demokratiepolitische Frage: Warum wollen österreichische Homo-Aktivisten nicht nur den Spruch des EGMR (siehe oben) aushebeln und umgehen, sondern auch außerparlamentarisch über eine der höchsten juristischen Instanzen diverse weltanschauliche Inhalte in die Bevölkerung einschleusen? Das Anliegen kommt wie immer unter dem Deckmäntelchen der "Gleichheit" und der "Anti-Diskriminierung" daher, stellt letztlich aber doch nur einen Teil der kulturmarxistische Agenda dar. Sollen da über die Hintertür demokratische Entscheidungen des Parlaments umgangen werden?

 

Richter, lasst Euch nicht verführen!

Man kann nur hoffen, dass sich die Höchstrichter nicht vom süßen Gesang der ständig von gleichberechtigter Liebe, Akzeptanz und Gleichstellung säuselnder Lobbyisten einlullen lassen, einem Irrtum aufsitzen und auf einmal etwas gleichmachen wollen, was niemals gleich sein kann: Die Ehe ist ein unikales Institut und kann wegen ihres Wesens nur für die Verbindung von Mann und Frau gelten. Wenn die Spitzenjuristen objektiv und rational an die nämliche Beschwerde der beiden Wienerinnen herangehen, brauchen sie ja letztlich nur den Spruch der EGMR-Kollegen auf Österreich umlegen - und schon ist die Causa geschlossen und die Debatte beendet.

 

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Kommentare: 4
  • #1

    . (Mittwoch, 18 Oktober 2017 22:57)

    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/10/18/franzosen-gegen-macron-sagt-uns-die-wahrheit/

    Was gegen solches Pack zu tun ist:
    https://www.youtube.com/watch?v=yge311sFhC8

    https://www.youtube.com/watch?v=r_7fWGRwwC0

    https://www.youtube.com/watch?v=xozGM3by4eI

    https://www.youtube.com/watch?v=ccOfJQlc330

  • #2

    unbedeutend (Donnerstag, 19 Oktober 2017 09:03)

    Hat sich nicht schon 1974 der Verfassungsgerichtshof in dem sogenannten "Fristenlösungserkenntnis" geirrt, als er das Recht auf Leben erst für die Zeit nach der Geburt begrenzte?

  • #3

    Kürzt die Löhne einfach weiter: (Donnerstag, 19 Oktober 2017 14:01)

    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/10/19/der-erste-flop-apple-kuerzt-produktion-von-iphone-8-drastisch/

  • #4

    Martin (Montag, 23 Oktober 2017 23:45)

    In seinem Beschluss hat der VfGH konkret die Wortfolge "verschiedenen Geschlechtes" im § 44 des ABGB als möglicherweise verfassungswidrig bereits identifiziert. Ein Argument soll sein, dass gleichgeschlechtliche Paare hinsichtlich Elternschaft (Adoption, IVF) verschiedengeschlechtlichen Paaren inzwischen gleichgestellt sind. Soll aber die Tatsache, dass nur verschiedengeschlechtliche Paare eigene Kinder zeugen können und in der Folge Verantwortung für sie übernehmen und sie selber großziehen können unter den Tisch gekehrt werden?

    Männerpaare können keine Kinder zeugen und Leihmutterschaft widerspricht der Gesetzeslage in Österreich. Um Männerpaaren das Heiraten zu ermöglichen müsste der VfGH die Wortfolge "Kinder zu zeugen, sie zu erziehen" ebenfalls streichen, m.a.W. die Ehe als Grundstein für kindgerechte Familiengründung und Erziehung abschaffen! Damit würde er seine Kompetenzen wohl überschreiten. Betreffend lesbische Paare wird der VfGH vermutlich auf die ebenfalls für Ehepaare schon länger bestehende Möglichkeit verweisen mithilfe anonymer Samenspenden Kinder zu bekommen. Aber wie er die "Öffnung" der Ehe für Männerpaare rechtfertigen will ist mir schleierhaft.

    Aber gewiss wird der VfGH auch die Bedeutsamkeit der Mutter- und Vaterbeziehung bzw. deren Komplementarität für die Kindesentwicklung herunterspielen oder total missachten müssen. Denn die für eine gesunde psychologische Kindesentwicklung förderliche Komplementarität der Erziehungsstile von Vätern und Müttern ist in der Familienforschung gut dokumentiert. Und die Aussagen von Menschen die von lesbischen Paaren großgezogen wurden verdeutlichen, dass Kinder die in solchen Situationen aufwachsen bereits im Volkschulalter sehr starke Sehnsüchte nach Väterlichkeit erfahren können, die die Kindesentwicklung empfindlich stören können. Beispiele:

    https://www.youtube.com/watch?v=7g4vphO1SkE

    https://soundcloud.com/newmediafoundation/heather-barwick-speech-to-iona-institute
    [Auschnitt: „Ich bin groß geworden umgeben von Frauen, die sagten, dass sie sich Männer weder wünschen, noch sie brauchen würden. Dennoch, als kleines Mädchen wünschte ich mir verzweifelt einen Papa. Es ist etwas Seltsames und Verwirrendes mit dieser tief verwurzelten unstillbaren Sehnsucht nach einem Vater umherzustreifen, nach einem Mann, in einer Gemeinschaft, die sagt, dass Männer unnötig sind. Es gab Zeiten, da richtete ich meinen Zorn gegen meinen Papa, weil er für mich nicht da war, und manchmal war ich auf mich selbst zornig, deswegen weil ich einen Vater überhaupt erst wollte.“ (Meine Übersetzung)]

    "Jephthah's Children: The Innocent Casualties of Same-Sex Parenting" (Eine Zusammenfassung von Berichten von 70 Betroffenen)

    http://www.thepublicdiscourse.com/2012/08/6065/

    http://askthebigot.com/
    [Blog von Katy Faust. Katy sagt „Obgleich ich die Lebensgefährtin und auch die Freunde meiner Mutter liebte, ich hätte jede einzelne von ihnen hergegeben, um von meiner Mutter und meinem Vater – unter einem Dach – geliebt zu werden.“ (meine Übersetzung). Aufgrund ihrer Kindheitserfahrung mit lesbischen "Eltern" spricht sich Katy dafür aus, dass so weit als möglich alle Kinder in Familien mit Mutter und Vater aufwachsen sollten. Sie spricht sich gegen die "Ehe für Alle“ aus, die ihrer Ansicht nach - aus Kinderperspektive betrachtet - dazu beiträgt unnatürliche Lebenssituationen zu normalisieren.]


    Eines der wichtigsten Gespräche IVF-Kinder oder Adoptivkinder je mit ihren rechtlichen Eltern führen ist darüber, dass sie eben IVF-Kinder bzw. Adoptivkinder sind, daher mit einem, oder beiden Elternteilen biologisch nicht verwandt sind. Verschiedengeschlechtliche Paare können den besten Zeitpunkt für dieses Gespräch aussuchen (nicht zu früh, während einer emotional stabilen Phase, ev. nicht vor dem 10. Lebensjahr usw). Gleichgeschlechtliche Paare können das nicht, denn Kinder wissen heutzutage spätestens mit 6, dass nur Mann + Frau Kinder zeugen können. Jedes mithilfe anonymer Samenspende gezeugtes Kind, dass von Mutter + "Co-Mutter" großgezogen wird, oder aufgrund einer Adoption von einem Männerpaar großgezogen wird, wird lange vor der emotionalen Reife darauf kommen, dass seine familiäre Situation unnatürlich ist, es zumindest von einem Elternteil adoptiert wurde (auch eine Co-Mutter ist quasi eine Adoptivmutter), und u.U. leibliche Elternteile existieren die es nicht sehen darf.

    Gleichgeschlechtliche Elternschaft geht immer mit signifikanter Missachtung von Kinderinteressen einher. Nur verschiedengeschlechtliche Paare können eine wirklich kindgerechte Familienkonstellation und Kindeserziehung realisieren. Der Gesetzestext streicht die Bedeutung der Ehe als potentieller Grundstein für eine natürliche und möglichst kindgerechte Familiengründung heraus. Die Realität ist, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht in dieses Ehekonzept passen.