Das Wahlrecht neu definieren

Das aktive Wahlrecht gilt als zentrales "Heiligtum" in unserer säkularisierten Welt und es wird von vielen Menschen deswegen als sakrosankt betrachtet. Wer es in Frage stellt, gerät schnell in den Verdacht, höchstens ein Republikaner, aber keinesfalls ein Demokrat zu sein. Daher scheuen sich nicht nur die meisten Politiker, sondern auch viele Intellektuelle, den Status quo des Wahlrechts zu hinterfragen.

 

Dabei ist es gerade beim Wahlrecht in unserer immer komplexer und globalisierter werdenden Welt notwendiger denn je, eine Evaluation desselben zu versuchen und neue Formen und Anpassungen zu überlegen. Und, notabene, nicht um die Demokratie und die Freiheiten des Bürgers zu schwächen, sondern um diese zu stärken.

 

One man, one vote

Das in den meisten westlichen Nationen gelebte Prinzip One-man-One-Vote ist zwar alt, aber im Ursprungsland der Demokratie gar nicht bekannt gewesen: In der vielbesungenen Wiege der Volksherrschaft (nämlich in der antiken griechisch-attischen Demokratie) gab es unterschiedlich gewichtete Stimmrechte und eine ganze Menge Menschen, die bei den politischen Entscheidungen gar nicht mitstimmen durften. Die historischen Details wiederzugeben würden hier den Rahmen sprengen, jeder kann das ohnehin im Internet nachlesen. Aber es ist wichtig zu wissen, dass gerade die Demokratie in ihrer Urform von einem ganz anderen Verständnis als dem heutigen getragen wurde.  Über die Zeitläufte war dieses Verständnis immer auch den verschiedensten Änderungen unterworfen. 

 

Alles fließt

So ist das verfassungsmäßig garantierte Wahlrecht in seiner heutigen Form weder in Stein gemeisselt noch ist es eine unveränderliche Naturgewalt. Auch wenn es stets reflexartige und daher nicht durchdachte Proteste gibt, wenn man das Wahlrecht substanziell hinterfragt, muss die Überlegung möglich sein, ob dieses Recht nicht verändert werden sollte. Was spricht dagegen, unser Wahlrecht  an die jeweils bestehenden Pflichten des Wählers gegenüber der Gesellschaft anzupassen? Warum soll beispielsweise jemand, der für das Land, in dem er lebt, kaum etwas geleistet hat, dasselbe Wahlrecht haben wie ein anderer, der durch seine fleißige Arbeitsleistung jahrzehntelang erkleckliche Steuern abliefert und für das Funktionieren und den Erhalt der Gesellschaft sorgt? Und warum sollte man das Wahlrecht  nicht auch mit der jeweiligen intellektuellen Kompetenz des Wählers/Bürgers abgleichen? 

 

Die Mehrleister sollen mehr Stimmgewicht haben

Zweifellos trägt jemand, der sehr viel Steuern und Beiträge zahlt, zur Finanzierung und zur Aufrechterhaltung des Gemeinwesens mehr bei als jemand, der staatlich alimentiert wird und nicht arbeitet. Das ist eine triviale Wahrheit. Die Situation, dass der Alimentierte bei Wahlen völlig gleichberechtigt über seine Unterstützer bestimmt, ist letztlich unfair und nicht bis zu Ende gedacht, auch wenn das "allgemeine und gleiche Wahlrecht" wunderbar menschenwürdig und sozial gerecht klingen mag. Im Grunde stärkt es in seiner jetzigen Form tendenziell immer die an der Umverteilung interessierten Parteien und deren Anhänger. Das "gleiche Wahlrecht" erzeugt daher eine prinzipielle gesellschaftliche Schieflage, weil es im Kern nicht "gleich" ist, sondern eine Bevorzugung der schlechter Weggekommenen darstellt. 

 

Das Punkte-Wahlrecht

Um die Situation zu optimieren, wäre für Wahlen ein Punkte-Wahlrecht vorstellbar, das abhängig von der Steuerklasse und der Bemessungsgrundlage adjustiert wird. Wer in der höchsten Steuerstufe ist, bekommt die meisten Stimmpunkte. Wer keine Steuern zahlt, bekommt den Basispunkt. Bei den aktuell 7 Lohnsteuerklassen könnte man eine Basisklasse schaffen und dann je zwei Steuerklassen zusammenfassen. Wir hätten dann abhängig von der jährlichen Steuerleistung folgende Stimmpunkte pro Bürger:

  • Keine Lohnsteuerleistung: 1 Punkt
  • Einkommen bis 31.000.- Euro: 2 Punkte
  • Einkommen bis 90.000.- Euro: 3 Punkte
  • Einkommen ab 90.000.- Euro: 4 Punkte

Die Idee des Punkte-Wahlrechts kann man gleich weiter entwickeln: So wie es ein gewichtetes Stimmrecht geben sollte, müsste auch die Möglichkeit bestehen, in der Wahlzelle nicht nur ein Kreuzerl, sondern Direkt-Punkte zu vergeben - und zwar Plus- und Minuspunkte. Man muss beim Punktewahlrecht nicht zwischen Ja und Nein unterscheiden, sonder kann ein differenziertes Bild abgeben und alle antretenden Listen und Kandidaten bewerten. Eine Bandbreite zwischen -2 und +2 Punkten wäre dafür sinnvoll. Konkret könnte das bei einer Wahl dann beispielsweise so aussehen:

  • Kandidat A: +2
  • Partei B: -2
  • Kandidat C: 0
  • Partei D: +1

Natürlich klingt das auf den ersten Blick aufwendig und kompliziert. Aber es besteht ja kein Zweifel daran, dass in nicht allzu ferner Zukunft das e-voting kommen wird. Wir werden dann Wahlzellen haben, in denen man elektronisch abstimmen kann oder wir können die Wahl überhaupt per Handy oder vom PC zu Hause aus durchführen. Und da ist es technisch ein Klacks, das Punktesystem einzuführen. Voraussetzung ist natürlich die Datensicherheit, aber auch das wird lösbar sein.

 

Die einzige Ausnahme im Punktewahlrecht wäre die Bundespräsidentenwahl. Hier belässt man alles, wie es ist: One Man, One Vote, Direktwahl, jeder Bürger hat eine Stimme mit demselben Gewicht. Warum: Der Präsident ist die Symbolfigur der Nation und er hat kein spezielles politisches Programm, über das man abstimmen kann.

 

Differenzierte Wahlrechtssysteme stellen an den Wähler natürlich auch höhere Anforderungen als das simple Ja/Nein-Wählen, das wir jetzt haben und das nur den Spielraum zwischen dem Kreuzerl, ungültig wählen oder gar nicht wählen offen lässt. Freilich ist in einer differenzierten Wahlrechtssituation auch zu fordern, dass jeder Wahlberechtigte seine Wähler-Kompetenz unter Beweis stellt - das ist sogar die Grundvoraussetzung, um eine bessere und effizientere Politik zu generieren.

 

Der Wähler-Führerschein

Ein "Wähler-Führerschein" ist dafür ideal. Jede Person, die das wahlfähige Alter erreicht, muss, wenn sie wählen gehen will, eine Prüfung absolvieren, in der die wichtigsten demokratiepolitischen Eckdaten abgefragt werden. Eine Wahlfähigkeits-Prüfung muss natürlich kein Meisterprüfungs- oder Matura-Niveau haben, aber sie sollte z.B folgende grundlegende Fragen beinhalten:

  • Wie viele Parteien sind derzeit im Parlament vertreten?
  • Welche Partei ist in der Regierung?
  • Wie heisst der Bundeskanzler und welcher Partei gehört er an?
  • Wie viele Abgeordnete gibt es?

Auch für die Teilnahme an direktdemokratischen Verfahren wie Volksbefragungen und Volksabstimmungen sind die Voraussetzungen der Wahlfähigkeit zu beweisen.  Mündigen Menschen ist es zumutbar, die grundlegenden Daten unseres Staates zu wissen. Es ist sogar eine Wertschätzung dem Wähler gegenüber, wenn man ihn sein Wissen offiziell beweisen lässt und dies amtlich bestätigt.

 

Wahlrecht nur für Staatsbürger

Eine zentrale Bedingung des Wahlrechtes ist es, dass dieses Recht ausschließlich Staatsbürgern vorbehalten bleibt. Eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn es eine definierte Anzahl von Wählern gibt. Jedes "Open-Society"- und "No Borders"-Konzept ist in Wirklichkeit eine antidemokratische Maßnahme, da bei einer Öffnung der Grenzen und bei einem ungefilterten Zuspruch des Wahlrechts an Migranten die regulierenden Fundamente des Staates sofort wegbrechen. Regellose Fluktuationen von Wählern machen tragfähige Staatsordnungen unmöglich und sie machen Politik völlig unberechenbar. Wenn man so will, ist jede Nation eine Art Klub, der klare und strenge Hausordnungen vorgibt und nicht jeden Beitrittswilligen einfach so aufnehmen kann. Klubs, die das tun, gehen chaotisch zugrunde.

 

 

Das Kinderwahlrecht muss her

Man ist zwar erst mit 18 Jahren erwachsen und damit voll rechtsfähig, aber man darf schon mit 16 wählen. Das ist per se diskussionswürdig. Jedenfalls ist man aber als Kind bzw. Jugendlicher vor dem 16. Lebensjahr ohne wahlrechtliche Interessensvertretung. Das Wahlrecht ist für Kinder auch mittelbar nicht verfügbar, weil es vom Gesetzgeber ganz einfach nicht vorgesehen ist - obwohl die meisten hier lebenden Kinder österreichische Staatsbürger sind und Staatsbürger als Eltern haben.

 

Diese Situation ist nicht schlüssig argumentierbar: Kinder haben Interessen und deren Familien haben diese erst recht. Und die Eltern wie auch die Gesellschaft haben Pflichten gegenüber den Kindern. Die Kinder und deren Familien müssen daher gestärkt werden. Das hat nicht nur demokratiepolitische, sondern auch ganz profane Gründe: Die Kinder werden eines Tages erwachsen und sie müssen dann die Folgen der heutigen politischen Entscheidungen, die zunehmend von Kinderlosen(!) getroffen werden, ertragen und ausbaden. Das ist nicht fair und gegen jedes Nachhaltigkeitsprinzip.

 

Die Einführung des Kinderwahlrechts ginge übrigens ganz einfach: Jede Kinderstimme wird gesplittet, die halbe für den Vater, die andere Hälfte für die Mutter. Die Eltern verteilen die Stimme (bzw. Punkte, siehe oben). Eltern haben generell die Verantwortung für ihre Kinder, warum sollten sie also nicht auch für sie wählen? Gültig wird so ein Kinderwahlrecht aus naheliegenden Gründen erst, wenn die Mutter mindestens 20 Jahre österreichische Staatsbürgerin ist. 

 

Das Thema muss in die Politik

Das aktive Wahlrecht wird wie ein säkulares Sakrament behandelt und es gilt als Tabu, es in Frage zu stellen. Wer in der politischen Debatte auf intellektuelle Redlichkeit Wert legt, sollte sich aber dem Thema stellen und es weiter verfolgen. Und wer die Demokratie und die nationale Souveränität auch in den Zeiten der Globalisierung behalten will, muss die Wahlrechtsfrage sogar prioritär behandeln. 

 

 

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Kommentare: 8
  • #1

    Mit solchen Leuten sind auch oben genannte, völlig kranke Wahlrechte durch zu bringen. Zitate: (Samstag, 12 Mai 2018 11:32)

    »Cicero47

    Es gab Zeiten, da hatte man sogar Lehrgeld zu bezahlen an den Lehrherrn, weil der Lehrling mehr Kosten verursacht als seine Arbeitsleistung einbringt – und er ja einen persönlichen Gewinn aus den erworbenen Kenntnissen hat. Auch bei anderen Kursen/Ausbildungen (z.B. WIFI) muss man zahlen


    Ludwig Franz Hirtreiter

    Und man sollte sich schließlich immer an den schlechten Zeiten orientieren, dass die Ausbeuter, die Erben aus Industrieverbrechern und Bankstern weiterhin einem Leben ohne zu arbeiten auf Kosten des Volkes und der Arbeiter frönen können?

    Ein toll durchdachter Gedanke, wow! Wieso nicht gleich Krieg machen? Das hat’s ja auch nicht gerade wenig oft gegeben. Das wär der Bestfall für die Genannten. Sie schließen die Fabriken zu großen Teilen oder …

  • #2

    Wilhelm Scheidl (Samstag, 12 Mai 2018 14:35)

    Die Idee, die hier der Autor einbringt, ist zwar nicht neu, jedoch sehr zu begrüßen. Das allgemeine Wahlrecht leistungsorientiert abzuändern und so gerechter zu gestalten, lässt jedoch das System nicht zu.

    Die primitiven, untergriffigen Kommentare hier beweisen wiederum, wie ahnungslos das breite Volk ist. Und das Interesse an Fakten orientierter Aufklärung, wie sie hier Dr. Franz versucht, ist sehr gering. Er ist einer der wenigen mutigen Hoffnungsträger, die ihr Bestes geben. Wenn unseren Kritikern die Argumente fehlen, greifen sie zum Mittel der Diskreditierung, ein klares Zeichen von Unterlegenheit. Sie können oder wollen nicht verstehen. Nehmen Sie es bitte nicht persönlich!


  • #3

    Nepomuk (Samstag, 12 Mai 2018 20:21)

    Offensichich hat Dr. Franz bei vielen Lesern einen Nerv getroffen:
    So viele beleidigende Lesermeinunen habe ich selten gelesen.
    Und alle abwertenden Beurteilungen eint dasselbe: Sie sind
    1. primitiv
    2. ohne das geringste stichhaltige Argument gegen die Vorschläge von Dr. Franz.
    Sehr bezeichnend.

    Damit haben sie auch gleich schlagend begründete, warum der Wahlrechtsvorschlag von Dr. Franz sehr sinnvoll ist: Diese Kommentatoren heulen auf, weil sie sich betroffen fühlen: Sie hätten dann weniger mitzubestimmen. Und das heißt: Sie gehären alle zur Gruppe der Nicht- oder Wenig-Steuerzahler, die vom Staat - also ihren Mitbürgern - viel fordern, ihm/ihnen aber wenig oder gar nichts zurükgeben.

    Kleine Kritik am Vorschlag: Warum man bei der Präsidentenwahl nur ja oder nein stimmen soll, erschließt sich nicht: Wieso kann es nicht auch für das Präsidentenamt mehrere Kandiaten geben, die man mit "Prozentpunkten" wählt?
    Größerer Kritikpunkt: Wie selbstverständlich befürworten Sie das Parteien- Wahlsysstem. Wir alle wisssen, dass die Parteien als reine Lobby-Organisationen Kandidaten aufstellen, die niemals dem Wohle der Bevölkerung verpflichtet sind, sondern sstets und nur dem der eigenen Klientel und ihrem Fortkommen im innerparteilichen Konkurrenzkampf: Ein vernünfitges Wahlrecht sollte ein reines, direktes Personen-Wahlrecht sein, wenn wir Demokratie, also eine wenigstens in den Grundzügen wirkliche politische Selbstbestimmung der Bevölkerung wollen.

    Gleichwohl: Danke für den Anstoß und den Mut zur unpopuläreren Meinung.

    Und noch unpolulärer wäre ein dritter, revolutionärer Wahlrechtsvorschlag:
    Es wird gar nicht mehr geählt. Wir lassen jetzt den Computer per Zufallsgenerator aus alllen (zur Wahl berechtigte) Bürgern des Landes die neuen Parlamentarier bestimmen - eine wahrhaft demokratische Wahl, bei der alle Bevölkerungsschichten gleichermaßen im Parlament vertreten sind, ganz ohne Parteiintresse. Damit würden erstmals auch Arbeiter, Hausfrauen oder Fernfahrer im parlament sitzen und nicht nur, wie bisher, überwiegend Rechtsanwälte, Lehrer und Staatsbedienstete.
    Der "Ahnungslosigkeit" dieser "Palamentarier aus dem Volk" kann durch die Beistellung bestens gebildeter Staatssekretäre zur Beantwortung von Fachfragen abgeholfen werden.

  • #4

    David (Samstag, 12 Mai 2018 21:59)

    Wenn man halt selber nicht bis 4 zählen kann und den Beispielswahlzettel falsch ausfüllt sollte man vielleicht auch nicht versuchen das Wahlrecht neu zu erfinden...

  • #5

    Wilhelm Scheidl (Samstag, 12 Mai 2018 22:27)

    Bravo Nepomuk, ein Lichtblick am Horizont!

    Ich gehöre auch zu der Gruppe, die keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt. Dennoch will ich gerecht sein. Es ist auch moralisch in Ordnung, wenn der Mensch zunächst seinen eigenen Nutzen sieht, so lange das nicht auf Kosten anderer erfolgt. Ich meine damit, dass die Frage des legalen Raubes (Steuern) geklärt werden muss. Mit demokratischen Wahlen, wie wir sie kennen, sind diese Probleme wohl nicht mehr zu lösen.

  • #6

    Heuchler, nein: dummer Heuchler! (Samstag, 12 Mai 2018 22:38)

    »Wilhelm Scheidl (Samstag, 12 Mai 2018 22:27)

    Bravo Nepomuk, ein Lichtblick am Horizont!

    Ich gehöre auch zu der Gruppe, die keine Lohn- bzw. Einkommenssteuer zahlt. Dennoch will ich gerecht sein.«

  • #7

    Michael Sander (Montag, 14 Mai 2018 11:46)

    Der Knackpunkt bei solchen Überlegungen ist eigentlich immer die Annahme, es gäbe so etwas wie objektive Kriterien, nach denen man das Wahlvolk in geeignete und weniger geeignete Wähler klassifizieren könnte. Solche Kriterien gibt es jedoch nicht, denn tatsächlich steckt hinter jedem diesbezüglichen Vorschlag ein gewisses politisches Kalkül, also die Hoffnung, dass die Wahlentscheidung dann mehr in die von einem selbst bevorzugte Richtung ausfällt. Auch halte ich die hier vertretene Annahme für fraglich, dass die Tendenz zu einer immer höheren Staatsquote und zu mehr Umverteilung eine Folge des überproportionalen Anteils von Transferempfängern ist. Denn nur Netto-Transferempfänger könnten wirklich ein höheres Interesse an Umverteilung haben. Fast jeder jedoch, der ein eigenes Einkommen erzielt und Steueren zahlt, gehört letztendlich auf die Geberseite des Sozialstaates, egal wie hoch der eigene Steuerbeitrag dafür ausfällt.
    Schon allein aus diesem Grund, nämlich, dass der eigene Steuerbeitrag zwar sicher ist, die Vorteile für den Einzelnen aus einem Wahlgeschenk jedoch meist überschaubar bleiben, halte ich den Stimmbürger für in dieser Hinsicht wenig korrumpierbar. Wahlgeschenke spielen für den Wahlausgang eine weit geringere Rolle, als dies viele Parteienstrategen glauben.
    Wer an der realen Politik verzweifelt, sollte nicht in erster Linie die Wahlbürger verantwortlich machen, sondern versuchen zu verstehen, wie und warum in Deutschland politische Entscheidungen so und nicht anders ausfallen. Die herrschenden Parteien sind nämlich keinesfalls Erfüllungsgehilfen ihres Wählerklientels. Wären sie das, hätte es weder den Euro, noch die Migrationskrise gegeben.

  • #8

    Schorsch (Dienstag, 15 Mai 2018 17:09)

    Bis auf eine kleine Klarstellung begrüße ich den Ansatz.
    Die Klarstellung: zu "Keine Lohnsteuerleistung: 1 Punkt " müssen auch die mittel- und unmittelbar vom Staat bezahlten Lohnsteuerleister einsortiert werden.
    Kommunikativ bevorzuge ich den Ansatz: jeder hat eine Stimme, aber wer besonders viel für die Gemeinschaft leistet, hat mehr als nur die eine Basisstimme.