Wahlrecht für alle?

In der Tageszeitung "Der Standard", die laut Eigen- und auch Fremddefinition zu den Qualitätsmedien Österreichs zählt, wurde am 7.7.2019 ein inhaltlich sehr fragwürdiger doppelseitiger Artikel publiziert, in dem sich die Autoren und die befragten Experten positiv zu einer Ausdehnung des Wahlrechts auf längerfristig in Österreich lebende Ausländer äusserten. Als ein Hauptargument für diese von ihnen vorgeschlagene Wahlrechtsänderung für die Nationalratswahlen führten sie an, dass sich immerhin über 1 Million Ausländer länger als 6 bis 10 Jahre im Lande aufhalten und diese Leute somit eine im Parlament nicht repräsentierte Bevölkerungsgruppe darstellen würden.

 

Meinungsfreiheit und Redlichkeit

Diese Meinung kann man natürlich haben. Aber man sollte dann immer auch dazu sagen, dass das Wahlrecht ein ganz exklusives und den Staat konstituierendes, geradezu fundamentales rechtliches Instrument ist, weil ja davon die Existenz und Funktionstüchtigkeit jeder Nation abhängt. Anders gesagt: Jede Staatsbürgerschaft ist notwendigerweise immer auch Ausschluss - nämlich von jenen, die keine Staatsbürger sind. Und das betrifft eben zuvorderst den Ausschluss vom Recht, zu wählen.

 

Wenn man das Wahlrecht nun all jenen zumessen möchte, die mehr oder weniger zufällig aus welchen Gründen auch immer eine Zeitlang im Lande leben, dann ist es eine intellektuelle Unredlichkeit, die wesenhafte Bedeutung des Wahlrechts für die nationale Existenz und den Staat nicht explizit zu erwähnen. Die Autoren haben das unterlassen.

 

Die drei Elemente des Staates

Warum ist die unauflösliche Verknüpfung der Staatsbürgerschaft mit dem Wahlrecht so wichtig: Der Staat respektive die Nation wird nach dem aus Österreich stammenden berühmten Staatsrechtler Georg Jellinek aus drei Elementen gebildet. Neben den Staatsbürgern, die das Staatsvolk bilden, braucht eine Nation als Existenzbedingung ein definiertes (=begrenztes) Gebiet und eine Staatsgewalt. Wenn nur eines dieser drei Elemente in Frage gestellt bzw. erodiert wird, gerät jede Nation unweigerlich in existenzielle Nöte und ihre Souveränität wird brüchig.

 

Jedenfalls aber entstehen aus der Schwächung auch nur eines der drei konstitutiven Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgrenzen massive und durchaus bedrohliche Phänomene. Wohin uns etwa geöffnete Grenzen führen, haben wir in haarsträubender Art vor gar nicht allzu langer Zeit feststellen können: Nämlich im sogenannten "Flüchtlingsjahr" 2015.  Die Nachwirkungen dieses Versagens des Grenzschutzes durch eine damals eklatante Schwäche der Staatsgewalt haben zu massiven politischen Verwerfungen geführt und die hauptbetroffenen Nationen wie Österreich und Deutschland werden die Folgen dieser wahrhaft elementaren Ereignisse noch für Jahrzehnte spüren.  

 

Verdeckte Agitation

Wer nun unter dem argumentativen Deckmantel  der Modernisierung, der Internationalisierung  und mittels der euphemistischen Bezeichnung von Ausländern als "Bürger" die Forderung aufstellt, man möge doch über Wahlrechtsreformen nachdenken, die Nicht-Staatsbürgern das essenzielle und grundlegende Wahlrecht von Staatsbürgern zumessen, der tut nichts anderes als subversiv gegen Staat und Nation zu agieren.

 

Über die Motive solcher Artikel in Qualitätsmedien kann man nur spekulieren: Entweder haben die Autoren ihre Überlegungen nicht zu Ende gedacht oder sie bezwecken mit solchen immerhin doppelseitigen, aber nur halbe Informationen enthaltenden tendenziösen Artikeln eine verdeckte politische Einflussnahme auf ihre Leser. 

 

 

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Kommentare: 6
  • #1

    Anna Neumann (Montag, 08 Juli 2019 13:32)

    Aber Fußball spielen dürfen sie, Steuern zahlen und als Patienten Geld einbringen.
    Warum sollten also langjährig in Österreich lebende Menschen nicht wählen dürfen?
    Man kann diesen Mitbürgern doch zunächst ein kommunales Wahlrecht gewähren.
    Wo ist die Angst? Dass die FPÖ Stimmen verlieren könnte? Auch "Ausländer" würden nicht mehrheitlich SPÖ und die Grünen wählen.

  • #2

    Wilhelm Scheidl (Montag, 08 Juli 2019 14:21)

    Wenn sie nicht ganz dumm sind - was meistens der Fall ist - dann werden sie natürlich jene Partei(en) wählen, die für sie bestmöglich sorgen. Das kann man ihnen auch gar nicht verübeln. Daher würde ich es für sinnvoll erachten, das Wahlrecht für Ausländer an ihre Produktivität zu koppeln. So ein System ist übrigens auch für Inländer sehr zu empfehlen. Damit ginge auch das Argument der Diskriminierung ins Leere. Nur so erreichen wir die so oft zitierte aber falsch verstandene soziale Gerechtigkeit.

  • #3

    Günther Koller (Montag, 08 Juli 2019 18:47)

    Als "Staatsbürger" bürgt man.
    Sagt die Begrifflichkeit unmissverständlich aus.
    Steuern zahlen bedeutet lediglich, dass man seinen Beitrag an den Staatsleistungen erbringt.
    Dass diese sind zu hoch sind, ist ein anderes Kapitel.
    Nichtstaatsbürger können sich in schwierigen Zeiten ziemlich Folgenlos vertschüssen.
    Wer mitbestimmen will, muss sich aber zu 100% zugehörig fühlen.
    Rosinen picken geht nicht.

  • #4

    Leander (nicht der Paßname) (Donnerstag, 11 Juli 2019 13:24)

    Die Wirkungen des Matthäus"evangeliums"-Okkultismus bewirkten unter anderem eine befremdliche Sicht die deutsche Sprache zu schreiben. Wir bekommen als Kinder beigebracht die deutsche Sprache mit ca 10 Prozent Schriftzeichen mehr zu schreiben, als wir dies tatsächlich bei Einhaltung des "Das Pro Phonem ein Schriftzeichen Prinzip" brauchen.

    Und genau so ist auch der Titel meines Buches.

  • #5

    Jupp (Freitag, 12 Juli 2019 10:40)

    Ohne Demos keine Demokratie. Und Demokratie ist nicht die Herrschaft der Hierlebenden sondern die des Staatsvolkes (Demos). Verdünnung des Volksbegriffes ist eine antidemokratische Operation.

  • #6

    Satan (Montag, 12 Juli 2021 18:15)

    Wie soll ich einen Clown ernst nehmen können, der sogar in einem Titel peinliche Rechtschreibfehler macht?